Mindestlohn in der Pflege steigt, höhere Mindestlöhne und Ausweitung des Geltungsbereichs

Anfang September hat sich die Pflegekommission auf höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Pflege geeinigt: Ab 1. Januar 2015 soll der Mindestlohn auf 9,40 Euro pro Stunde im Westen und 8,65 Euro im Osten steigen. In zwei Schritten soll er bis Januar 2017 weiter wachsen und dann 10,20 Euro pro Stunde im Westen und 9,50 Euro im Osten betragen. Ab 1. Oktober 2015 soll zudem der Kreis derer, für die der Pflegemindestlohn gilt, deutlich ausgeweitet werden: Dann sollen zusätzlich auch die in Pflegebetrieben beschäftigten Betreuungskräfte von dementen Personen, Alltagsbegleiterinnen und -begleiter sowie Assistenzkräfte vom Mindestlohn profitieren. 

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles:

Es ist gut, dass sich die Pflegekommission auf höhere Mindestlöhne geeinigt hat. Pflege ist kein Beruf wie jeder andere, auch und gerade hier brauchen wir gute Löhne für die Beschäftigten. Der Pflegebedarf wächst, und hochwertige, qualifizierte Pflege braucht motiviertes Fachpersonal. Der Pflegemindestlohn ist ein Beitrag zur Qualitätssicherung und schafft faire Wettbewerbsbedingungen für die Einrichtungen.

 

Jürgen Gohde, Beauftragter des BMAS für die Pflegekommission:

Es ist gelungen, eine Lösung zu finden, die von allen Mitgliedern der Kommission mitgetragen wird. Dafür möchte ich allen Beteiligten danken. Von diesem Mindestlohn werden sowohl Beschäftigte und Unternehmen als auch die Pflegebedürftigen profitieren. Gute Pflege soll auch angemessen entlohnt werden. Dass sich ein Mindestlohn in der Branche bewährt hat, haben die Erfahrungen seit 2010 gezeigt.

 

In Einrichtungen, die unter den Pflegemindestlohn fallen, arbeiten derzeit rund 780.000 Beschäftigte. Dort, wo der spezielle Pflegemindestlohn nicht gilt (zum Beispiel in Privathaushalten), wird ab 1. Januar 2015 der allgemeine gesetzliche Mindestlohn gelten. Er ergänzt den besonderen Mindestlohn im Bereich der ambulanten, teilstationären oder stationäre Pflege.

 

Die geplanten Erhöhungsschritte im einzelnen:

                

Höhe / Steigerung West ab dem Inkrafttreten

(frühestens 01.01.2015)    9,40 €        4,4%      

ab 01.01.2016                   9,75 €        3,7 %

ab 01.01.2017                 10,20 €        4,6%

 

Höhe / Steigerung Ost ab dem Inkrafttreten

(frühestens 01.01.2015)   8,65 €         8,1 %

ab 01.01.2016                  9,00 €         4,1 %

ab 01.01.2017                  9,50 €         5,6 %  

 

Die bereits begonnene Angleichung der Löhne in Ost und West wird damit weitergeführt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird nun auf Grundlage der Empfehlung der Pflegekommission auf dem Weg einer Verordnung den neuen Pflegemindestlohn erlassen. Der Pflegekommission nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz gehören Vertreter der privaten, öffentlich-rechtlichen sowie kirchlichen Pflegeeinrichtungen an. Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter sind paritätisch vertreten.