Hausdurchsuchung wegen illegalen Anbau von Hanfpflanzen

Die Polizei im Salzlandkreis führte gestern Morgen bei einem 26-jährigen in Aschersleben eine Hausdurchsuchung durch. Ausgangspunkt waren Ermittlungen, die nach einer sichergestellten Postsendung aus Spanien eingeleitet wurden. Was war passiert? Das Hauptzollamt in Frankfurt am Main hatte eine verdächtige Lieferung aus Spanien sichergestellt und an die Staatsanwaltschaft übergeben. Beim Inhalt handelte es sich um, diverse Samen der Hanfpflanze. Nun fragt sich der Leser wahrscheinlich, was kann denn daran strafbar sein? Das Bestellen selbst ist laut Betäubungsmittelgesetz (BtMG) noch nicht strafbar, der Anbau ohne besondere Genehmigung schon! Die Staatsanwaltschaft kann wie im vorliegenden Fall allerdings aufgrund einer solchen Bestellung, der zum Anbau notwendigen Samen, wiederum einen Anfangsverdacht des illegalen Anbaus begründen. Beim Amtsgericht Magdeburg wurde daraufhin ein Durchsuchungsbeschluss erwirkt, der gestern umgesetzt wurde. Bei der Durchsuchung der Wohnung wurde eine bereits benutzte Indooranlage aufgefunden und sichergestellt. Drogen wurden nicht gefunden. Die Anlage war von eher geringer Kapazität und auf den gesetzlich inkorrekten, sogenannten „Eigenverbrauch“ ausgerichtet. Sie bestand aus einer Art Zeltschrank und der entsprechenden Beleuchtungs- und Belüftungstechnik. Die Ermittlungen selbst dauern an.