Kolb: Debatte zum menschenwürdigen Sterben führen

Sachsen-Anhalts Justizministerin Professor Angela Kolb hat sich für die Stärkung des Selbstbestimmungsrechts am Lebensende ausgesprochen. Zugleich erteilte sie jeglichen Formen von kommerziellen Interessen getragener Tätigkeit privater Sterbehilfeorganisationen eine klare Absage. „Es ist ein Gebot der Menschenwürde, das Selbstbestimmungsrecht von Patienten zu stärken und ihnen das Recht zu geben, sich bei irreversibel zum Tod führenden Erkrankungen ärztlich bei der Lebensbeendigung begleiten zu lassen“, sagte Kolb im Vorfeld der Herbstkonferenz der Justizministerinnen und -minister am morgigen Donnerstag in Berlin.

Sie spricht sich in diesem Zusammenhang für die Schaffung größtmöglicher Sicherheit für Ärzte, Patienten und Angehörige aus. Eine strafrechtliche Regulierung sei dabei aber das falsche Mittel. Patienten und Ärzte müssten vielmehr die Möglichkeit erhalten, ihre Entscheidungen angesichts der konkreten medizinischen und psychischen Situation gemeinsam zu treffen.

 

Die Ministerin begrüßte die derzeit laufende Debatte zum Thema Menschenwürdiges Sterben und verwies auf ein fraktionsübergreifendes Positionspapier von Bundestagsabgeordneten um Peter Hintze und Burkhard Lischka.

 

Kolb sagte, unheilbar Kranken müsse durch die Gewährleistung einer bestmöglichen medizinischen und menschlichen Betreuung ein Ja zum Leben ermöglicht werden. Palliativmedizinische Betreuung sei wichtig; entsprechende Angebote müssten ausgebaut werden. Parallel müsse aber eine „intensive Debatte über das Thema menschenwürdiges Sterben“ geführt werden, die die Sorgen und Ängste der Bürgerinnen und Bürger Ernst nehme – in Wissenschaft, Gesellschaft und Politik.

 

Sachsen-Anhalt habe das Thema zur Justizministerkonferenz angemeldet, um auch über die Fachministerkonferenz die wichtige gesellschaftliche Debatte zur Thematik voranzutreiben, sagte Kolb.