Innenminister Stahlknecht begrüßt Bundesratsbeschluss

Der Minister für Inneres und Sport, Holger Stahlknecht, begrüßt die am heutigen Tag erfolgte Bestätigung des Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Sozialgerichtsgesetzes durch den Bundesrat ausdrücklich. „Mit dem Beschluss wird es zukünftig bessere Möglichkeiten geben, den steigenden Zahlen von Asylanträgen adäquat zu entsprechen. Ich freue mich, dass hier insbesondere dem humanitären Gedanken vordergründig Rechnung getragen wurde“, so der Innenminister. Das Gesetz sieht in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zu Asylbewerberleistungssätzen diverse Leistungsverbesserungen sowie insbesondere Änderungen bei der Festlegung und Anpassung der Leistungshöhe im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) vor. Außerdem wird ein Aufwendungsersatzanspruch im medizinischen Notfall geschaffen sowie die rückwirkende Leistungserbringung ermöglicht.

Das Gesetz hat zum Ziel, Fälle von Rechtsmissbrauch oder Betrug in Bezug auf das Freizügigkeitsrecht, im Bereich von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung sowie bei der Inanspruchnahme von Kindergeld konsequenter zu unterbinden und zugleich die Kommunen wegen der besonderen Herausforderungen, die sich aus dem verstärkten Zuzug aus anderen Mitgliedstaaten ergeben, zusätzlich zu bereits beschlossenen Hilfen weiter zu entlasten.

 

Hintergrund: Das Bundesverfassungsgericht hatte am 18.07.2012 entschieden, dass die Höhe der Geldleistungen im Asylbewerberleistungsgesetz nicht mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums vereinbar sei. Außerdem müssten die Leistungssätze transparent sowie realitäts- und bedarfsgerecht bemessen und regelmäßig angepasst werden. Der Bundesrat hat in seiner 928. Sitzung am 28. November 2014 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 6. November 2014 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 104a Absatz 4 und Artikel 105 Absatz 3 des Grundgesetzes zuzustimmen.