Taxifahren im Salzlandkreis ist seit heute teurer

Landrat Markus Bauer hat am 12. Januar 2015 die „Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Salzlandkreis (Taxiverordnung)" unterzeichnet. Diese Verordnung ist im Amtsblatt des Salzlandkreises Nr. 2/2015 (S. 7) veröffentlicht und wird am 1. Februar 2015 in Kraft treten (auch auf dieser Homepage unter Satzungen - hier Liste "Bereich Straßenverkehr"). Gemäß § 1 Ziffer 29 c) der „Allgemeine Zuständigkeitsverordnung für die Gemeinden und Landkreise zur Ausführung von Bundesrecht (AllgZustVO-Kom)" vom 7. Mai 1994 sind die Landkreise für die Festsetzung von Beförderungsentgelten und –bedingungen des Taxiverkehr (§ 51 Abs. 1 Satz 1 Personenbeförderungsgesetz) zuständig. Im Salzlandkreis gelten seit dem 1. Juli 2008 unverändert die Taxitarife der Anlage 1 der „Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Salzlandkreis (Taxiverordnung)" – veröffentlicht im Amtsblatt des Salzlandkreises Nummer 33/2008 vom 25. Juni 2008 (Satzungen a.a.O.).

Mit Verabschiedung des Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie am 11. Juli 2014 und der damit geregelten Einführung des Mindestlohnes sind von einzelnen Taxiunternehmen Anträge zur Anhebung der Taxitarife eingegangen. Mit Schreiben vom 29. Juli 2014 wurden daraufhin alle Taxiunternehmen im Salzlandkreis (39 Unternehmen mit 112 Taxen) angehört. Hiervon haben 28 Taxiunternehmen bekundet, dass mit den derzeitigen Taxitarifen eine Kostendeckung nach Einführung des Mindestlohnes nicht zu realisieren wäre.

 

Nach § 51 (3) in Verbindung mit § 39 (2) PbefG hat die Genehmigungsbehörde die Beförderungsentgelte insbesondere daraufhin zu prüfen, ob sie unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmers, eine ausreichende Verzinsung und Tilgung des Anlagekapitals und der notwendigen technischen Entwicklung angemessen sind. Nach Abfrage haben die Taxiunternehmen betriebswirtschaftliche Daten ( z. B. Kostenübersicht, Fahrkilometer, Anzahl der Fahrten) zur Verfügung gestellt. Die Auswertung dieser Daten bestätigte die Notwendigkeit der Anhebung der Taxitarife ab 2015.

 

Es wurden verschiedene Tarif-Varianten berechnet, welche nach Einschätzung einer ausreichenden Verzinsung und Tilgung des Anlagekapitals und der notwendigen technischen Entwicklung angemessen wären und die wirtschaftliche Lage der Taxiunternehmen berücksichtigen würde.

 

Mit Schreiben vom 18. November 2014 bzw. 18. Dezember 2014 sind alle Unternehmer bzw. die Gemeinden, angrenzenden Landkreise, die IHK und Fachverbände der Verkehrstreibenden im Rahmen des § 14 PbefG angehört worden. Am 9. Dezember 2014 bzw. am 9. Januar 2015 endeten die Anhörungsfristen. Am 12. Januar 2015 unterzeichnete dann der Landrat die Anlage 1 mit den entsprechend angepassten Taxen-Tarifen.

Grafik: Salzlandkreis


Beispiel:

 

Für eine Vergleichbarkeit von Taxi-Tarifen nimmt man eine definierte Standardfahrt von fünf Kilometer und zehn Minuten Wartezeit an.

 

Nach dem Tarif SLK-alt würde man 13,20 € (5,50 + 4,20 + 2,50 €) bezahlen.

 

Die Summe SLK-neu beträgt 16,10 € (3,50 + 3,80 + 4,80 + 4,00 €).

 

Anbei noch einige andere Landkreise bzw. Städte am gleichen Beispiel im Vergleich:

 

Halle und Saalekreis (ab 01/2015) 18,10 € (3,50 + 5,00 + 5,40 + 4,20 €)

 

Magdeburg (ab 12/2014) 18,20 € (3,50 + 5,00 + 5,70 + 4,00 €).