Hochwasserhilfe, Antragsstand zum Jahresende 2014 bei 1,25 Mrd. Euro

Rund eineinhalb Jahre nach der Hochwasserkatastrophe sind in Sachsen-Anhalt Hilfsanträge in einem Gesamtvolumen von 1,25 Mrd. Euro (Stand 31. Dezember 2014) gestellt worden. Den größten Anteil daran haben Anträge zur Wiederherstellung der kommunalen Infrastruktur (600 Mio. Euro), gefolgt von Anträgen privater Hausbesitzer (rund 125 Mio. Euro) sowie Anträgen von Gewerbebetrieben (knapp 89 Mio. Euro). Das Antragsvolumen ist mit rund 690 Mio. Euro zu deutlich mehr als 50 Prozent bereits bewilligt. Ausgezahlt wurden bisher knapp 320 Mio. Euro. Staatsminister Rainer Robra: „Sachsen-Anhalt ist bei der Bewältigung der Hochwasserkatastrophe auf einem guten Weg, auch wenn es sicherlich mancher Orts dem einen oder anderen nicht schnell genug geht. Aber die Bewilligungsbehörden, für deren Arbeit ich an dieser Stelle nochmal ausdrücklich danken möchte, arbeiten mit Hochdruck an weiteren Bewilligungen, sodass bei entsprechender Wetterlage die Sanierungsarbeiten auf breiter Front fortgesetzt werden können.“

Robra machte gleichzeitig deutlich, dass der aktuelle Antragsstand in etwa den Erwartungen des Landes entspreche: „Noch während des Hochwassers waren wir von 2,7 Mrd. Euro Gesamtschäden ausgegangen, haben unsere Schätzung aber mittlerweile auf 1,5 bis 2 Mrd. Euro korrigiert. Ich gehe davon aus, dass wir ziemlich sicher in diesem Korridor landen werden.“

 

An alle Geschädigten, die bisher noch keinen Antrag gestellt haben, appellierte Robra, die Anträge auch angesichts der bis zum 30. Juni 2015 verlängerten Antragsfrist zügig zu stellen. Robra: „Die Bewilligungsbehörden benötigen bei größeren Projekten erfahrungsgemäß eine gewisse Zeit, um gemeinsam mit den Antragstellern die Unterlagen zu vervollständigen und den Antrag bewilligungsreif zu machen. Wir haben zwar mit der Verlängerung der Antragsfrist auch die Bewilligungsfrist bis zum 31. Dezember 2015 verlängert. Aber bei Anträgen, die erst kurz vor Antragsschluss eingehen, könnten wir hier in Zeitnot geraten. Entlastung würde hier ein gemeinsamer Vorstoß der von der Flut betroffenen Länder bringen, die Bewilligungsfrist bis zum 30. Juni 2016 zu verlängern. Aber hierfür bedarf es der Zustimmung nicht nur des Bundes, sondern aller Länder,

und das ist noch offen.“

 

Die hochwassergeschädigten Privateigentümer ermunterte Robra, keine Scheu zu zeigen, sondern mögliche Anträge jetzt zügig zu stellen und bei später aufgetretenen oder sichtbar gewordenen Schäden einen Folgeantrag

zu stellen. Der Staatsminister verwies darauf, dass unmittelbar nach der Flut mehr als 5.000 Anträge auf Soforthilfe für Wohngebäude gestellt wurden. Die „eigentliche“ Aufbauhilfe beantragten hingegen bisher nur 3433 Personen. Robra: „Diese Differenz gibt uns Anlass zu der Vermutung, dass eine nennenswerte Anzahl von Geschädigten – aus welchen Gründen auch immer – noch keinen Antrag gestellt hat. Dies sollte nunmehr erfolgen. Das Antragsprozedere ist beherrschbar. Die Investitionsbank als Bewilligungsbehörde und auch die caritativen Organisationen sind bei der Antragstellung behilflich.“

 

Auch der vielfach genannte Aspekt des 20prozentigen Eigenanteils bei privaten Geschädigten sei lösbar, so Robra weiter. Er wies ausdrücklich darauf hin, dass Spenden und Versicherungsleistungen nicht zu einer Kürzung der Zuwendung führten, sondern den Eigenanteil der Hilfeempfänger minderten. „Niemand sollte auf einen Antrag verzichten, weil er befürchtet, den Eigenanteil nicht aufbringen zu können. Über Spenden kann bei bedürftigen Antragstellern der Eigenanteil gemindert werden. Die caritativen Organisationen stehen für entsprechende Beratungsgespräche zur Verfügung“, betonte Robra.


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