Vogelgrippe: Lockerung der Stallpflicht läuft an

In Sachsen-Anhalt läuft die Lockerung der Stallpflicht für Geflügel an. Die Landkreise und kreisfreien Städte prüfen derzeit in eigener Zuständigkeit, ob die Stallpflicht nur noch in Vogelschutzgebieten plus eines 10- Kilometer-Radius notwendig ist. Einige Landkreise hatten die Stallpflicht für den gesamten Landkreis angeordnet.  Sollte es in der nächsten Zeit keine weiteren Vogelgrippe-Fälle in SachsenAnhalt geben, plant das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, die Stallpflicht Anfang März ganz aufzuheben.

 

Zuletzt waren am 31. Dezember 2014 im Rahmen des Vogelgrippe Monitorings zwei infizierte Wildenten im Landkreis Stendal geschossen worden. Die Behörden verhängten eine Aufstallungspflicht für Geflügel am 27. November, nachdem Vogelgrippe-Viren in einer wildlebenden Krickente in Mecklenburg-Vorpommern entdeckt wurden.