Erinnerung Meldepflicht läuft noch bis zum 31.März

Seit Januar läuft das Meldeverfahren zur Überprüfung der Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen. Private und öffentliche Arbeitgeber, die durchschnittlich 20 und mehr Beschäftigte haben, sind gesetzlich verpflichtet, fünf Prozent der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Arbeitgeber, die dieser Vorgabe nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe an das Integrationsamt abführen. Nur etwa ein Drittel der Arbeitgeber hat bisher gemeldet. Im Agenturbezirk Bernburg sind 447 Arbeitgeber zur Meldung verpflichtet. Bislang hat aber erst etwas mehr als ein Drittel der Betriebe die Unterlagen abgegeben. Damit steht bei knapp  295 Betrieben die Rückmeldung noch aus. 


Die Meldung kann noch bis zum 31. März 2015 erfolgen. Die Daten können online über die Internetseite www.rehadatelan.de eingegeben werden. Beschäftigungspflichtige Unternehmen, die bislang keine Unterlagen erhalten haben oder Unternehmen, welche die Abgabe entrichtet haben, sind trotzdem anzeigepflichtig.


Fragen rund um das Anzeigeverfahren und die Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Arbeitnehmer können per E-Mail an magdeburg.061-os@arbeitsagentur.de gestellt werden.