Berufsausbildungsbeihilfe kann Lehrlinge unterstützen

"Junge Leute sind mobil − auch wenn es um die Aufnahme einer Berufsausbildung geht. Wer in einer anderen Stadt oder einer anderen Region mit der Berufsausbildung beginnt, stellt oft fest, dass die Ausbildungsvergütung alleine kaum für Lebensunterhalt, Unterbringung, Fahrtkosten und Lernmittel reicht. In dieser Situation kann die Berufsausbildungshilfe der Arbeitsagentur eine wichtige Hilfe sein“, so Thomas Holz, Arbeitsagenturchef. Berufsausbildungsbeihilfe können Jugendliche bekommen, die nicht mehr bei den Eltern wohnen, weil der Ausbildungsbetrieb zu weit entfernt ist. Sind Jugendliche über 18 Jahre alt oder verheiratet oder haben mindestens ein Kind, können sie auch dann gefördert werden, wenn sie in erreichbarer Nähe zu den Eltern leben. Auch Jugendliche, die eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme besuchen, können genau wie behinderte und benachteiligte junge Männer und Frauen, denen von der Arbeitsagentur eine außerbetriebliche Ausbildung ermöglicht wird, BAB beantragen.

Die Berufsausbildungsbeihilfe wird nur auf Antrag und nicht rückwirkend bezahlt. Eigenes Einkommen und das der Eltern wird angerechnet. Wer selbst prüfen will, ob und in welcher Höhe ihm BAB zustehen könnte, kann dazu den BAB-Rechner im Internet nutzen:

 

www.babrechner.arbeitsagentur.de

 

Es ist wichtig, den Antrag rechtzeitig vor Ausbildungsbeginn bei der Arbeitsagentur zu stellen. Um eine unverzügliche Bearbeitung abzusichern, sollte auch die Abgabe vor Ausbildungsbeginn persönlich in der zuständigen Agentur für Arbeit am Wohnort erfolgen. Es wird darauf hingewiesen, dass nur vollständige Anträge bearbeitet werden können.

 

Für weitere Fragen stehen die Experten der Agentur für Arbeit telefonisch von montags bis freitags 8.00 bis 18.00 Uhr unter der gebührenfreien Rufnummer (0 800) 4 5555 00 zur Verfügung. Weitere Informationen finden Interessierte unter www.arbeitsagentur.de > Bürgerinnen & Bürger > Ausbildung > Finanzielle Hilfen > Berufsausbildungsbeihilfe.