Urteil zum Betreuungsgeld keine gravierenden Auswirkungen

Nach dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts verstößt das Betreuungsgeld des Bundes gegen das Grundgesetz. Hierzu erklärte Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff heute in Magdeburg: „Die Vielfalt Deutschlands spiegelt sich in seiner föderalen Ordnung. Sie genießt den Schutz des Grundgesetzes.“ Deshalb gebe es für eine bundeseinheitliche Regelung bei der öffentlichen Fürsorge hohe Hürden.

 

Sachsen-Anhalt gewährleiste mit dem Kinderförderungsgesetz eine Betreuung und frühkindliche Bildung für Kinder auf hohem Niveau. „Bei der Kinderbetreuung ist Sachsen-Anhalt bundesweit ganz vorne. Es gibt hier seit 1991 einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung. Insofern hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts keine gravierenden Auswirkungen für Sachsen-Anhalt“, sagte Haseloff.

 

Zudem habe sich das Programm „Bildung elementar – Bildung von Anfang an“ seit vielen Jahren in der Praxis unserer Kitas bewährt, so Haseloff. Es werde von den Eltern gut angenommen und geschätzt. Demzufolge hätten nur sehr wenige Mütter und Väter in Sachsen-Anhalt das Betreuungsgeld in Anspruch genommen.