Land schafft Anreize für mehr Investitionen

„Aktuell beobachten wir deutschlandweit eine verhaltene Investitionsneigung von Unternehmen, die sich auch in Sachsen-Anhalt zeigt. Daher haben wir die Landesregelungen zur Investitionsförderung angepasst. Damit wollen wir gezielte Anreize setzen, um unsere Unternehmen stärker für Investitionen in ihren Betrieb zu motivieren.“ Das sagte Wirtschaftsminister Hartmut Möllring zur gestern veröffentlichten Anpassung der Landesregelungen zur Investitionsförderung aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). 


„Eine wesentliche Änderung liegt darin, dass künftig Investitionsvorhaben auch dann gefördert werden können, wenn dadurch lediglich vorhandene Dauerarbeitsplätze gesichert werden. Der Koordinierungsrahmen des Bundes zur GRW sah bereits in der Vergangenheit in diesen Fällen eine Förderung vor. In Sachsen-Anhalt konnten Investitionen bislang nur dann aus der GRW gefördert werden, wenn dadurch neue Dauerarbeitsplätze entstehen.


Diese Beschränkung soll künftig – auch mit Blick auf die guten Arbeitsmarktzahlen und den zunehmenden Fachkräftemangel – entfallen. Diese Änderungen gelten auch für Investitionsvorhaben von Unternehmen im Bereich des Tourismus“, erklärte Möllring. „Aber nicht nur Unternehmen, sondern auch Kommunen halten sich derzeit bei Investitionen zurück. Auch insoweit wollen wir – zum Beispiel beim Breitband – Förderanreize setzen. Daher wurden auch die Regelungen zur Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur angepasst“, sagte Möllring weiter.

 

Interessenten können sich für die Antragstellung an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) wenden. „Investitionen fördern Wachstum und schaffen Zukunftsperspektiven. Gemeinsam mit unseren Partnern unterstützen wir Unternehmen und Kommunen bei der Finanzierung ihrer Vorhaben. Kombinierte Lösungen aus Hausbankkredit, Förderdarlehen und Zuschuss bieten beste Finanzierungsmöglichkeiten. Die GRW-Änderungen erleichtern den Weg. Zögern Sie nicht und sprechen uns an! Lassen Sie sich beraten – kostenfrei und kompetent“, betonte IB-Chef Manfred Maas.

 

Die wesentlichen Änderungen der GRW-Landesregelungen im Überblick:


•   Gefördert werden können ab sofort auch Investitionsvorhaben von Unternehmen, durch die keine zusätzlichen Arbeitsplätze entstehen, sondern lediglich      

    bestehende Arbeitsplätze gesichert werden. Dies gilt auch für Vorhaben im Bereich des gewerblichen Tourismus.

•   Das Mindestinvestitionsvolumen wird von 70.000 Euro auf 50.000 Euro abgesenkt, was insbesondere für kleine Unternehmen von Bedeutung ist.

•   Die Branchen Druckerzeugnisse, Baustoffproduktion und Großhandel werden neu in die Förderung aufgenommen.

•   Bei der Breitbandförderung werden die Konditionen mit einem Fördersatz von bis zu 80 Prozent für die Kommunen verbessert.

•   Bei Vorhaben der touristischen Infrastruktur kann eine Förderung von bis zu 90 Prozent der Investitionskosten erfolgen.

 

Weiterführende Informationen erhalten Interessierte unter der kostenfreien Hotline der Investitionsbank (0800 56 007 57) oder online unter www.ib-sachsen-anhalt.de.