Minister überreicht Förderbescheid für Hotelerweiterung in Quedlingburg

Das Land Sachsen-Anhalt fördert die Erweiterung des Vier-Sterne-Hotels Schlossmühle in Quedlinburg (Landkreis Harz). Einen Zuwendungsbescheid über 395.000 Euro hat heute Tourismusminister Hartmut Möllring gemeinsam mit dem Chef der Investitionsbank, Manfred Maas, überreicht. Insgesamt sollen rund 1,1 Millionen Euro in den Ausbau der Hotelkapazitäten investiert werden. Drei neue Arbeitsplätze werden entstehen. „Der Harz ist Sachsen-Anhalts Top-Destination und Quedlinburg als Reiseziel und Tagungsort eine echte Perle. Die vom Land geförderte Erweiterung des vier Sterne Hauses wird dazu beitragen, den Tourismus im Harz weiter zu stärken und so die Attraktivität und die touristische Wettbewerbsfähigkeit der Region noch zu erhöhen“, betont Möllring. „Sachsen-Anhalt braucht mehr kreative und mutige Investitionen im Hotel- und Gastronomiebereich. Die Branche ist auf Unternehmen angewiesen, die mit neuen Ideen und Visionen attraktive Angebote von hoher Qualität schaffen. Um entsprechende Anreize zu setzen, haben wir die Investitionsrichtlinien angepasst“, sagte Möllring weiter.

 

IB-Chef Maas ergänzt: „Neben den Zuschüssen für touristische Investitionen stehen auch kundenorientierte Darlehensangebote in der Investitionsbank für diese Vorhaben bereit. Die so vorangetriebene Standortprofilierung bietet beste Voraussetzungen für die Umsetzung ganzjähriger Nutzungskonzepte. Das sichert langfristig Arbeitsplätze und stabilisiert die Wirtschaftskraft in der gesamten Harzregion – mit überregionaler Wirkung.“

 

„Durch die Investition bauen wir die notwendige Kapazität für die steigende Nachfrage vor allem im Tagungs- und Bankettbereich aus. So bleibt die Tagungsstadt Quedlinburg mit seinen modernen Tagungszentren und 1600 Hotelbetten nicht länger ein Geheimtipp der wachsenden Weiterbildungsbranche oder nationaler Wirtschaftsunternehmen. Das Best Western PLUS Hotel Schlossmühle entwickelt damit weiterhin seine Qualität, um auch in Zukunft die Erwartungshaltung seiner Gäste zufriedenzustellen. Wir freuen uns besonders über die lokale Zusammenarbeit im Veranstaltungstourismus, die trotz Wettbewerb beispiellos gelingt. Damit erreichen wir wirtschaftlich einen Ausgleich saisonal bedingter Schwankungen und steuern auf einen hohen Grad an Vollbeschäftigung in Hotellerie und Gastronomie zu“, betont Falko Rauch, Direktor des Hotels Schlossmühle.

 

Hintergrund: Die Landesregeln zur Investitionsförderung aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) wurden angepasst. Die wesentlichen Änderungen der GRW-Landesregelungen im Überblick: Gefördert werden können ab sofort auch Investitionsvorhaben von Unternehmen, durch die keine zusätzlichen Arbeitsplätze entstehen, sondern lediglich bestehende Arbeitsplätze gesichert werden. Dies gilt auch für Vorhaben im Bereich des gewerblichen Tourismus. Das Mindestinvestitionsvolumen wird von 70.000 Euro auf 50.000 Euro abgesenkt, was insbesondere für kleine Unternehmen von Bedeutung ist. Die Branchen Druckerzeugnisse, Baustoffproduktion und Großhandel werden neu in die Förderung aufgenommen. Bei der Breitbandförderung werden die Konditionen mit einem Fördersatz von bis zu 80 Prozent für die Kommunen verbessert. Bei Vorhaben der touristischen Infrastruktur kann eine Förderung von bis zu 90 Prozent der Investitionskosten erfolgen.