Lohnsteuer-Freibeträge jetzt für zwei Jahre

Ab sofort können wieder Lohnsteuer-Freibeträge für das neue Jahr beantragt werden. Darauf wies Steuerberater und Rechtsbeistand Wolf-Dieter Kleinschmidt hin. Mit diesem Verfahren wird das monatliche Netto-Einkommen von Arbeitnehmer erhöht.

 

Dieser Antrag lohne sich jetzt sogar doppelt; denn der Freibetrag könne gleich für zwei Jahre auf einmal beantragen, erläuterte Kleinschmidt. Wenn sich die persönlichen Verhältnisse nicht änderten, gelte der Freibetrag für 2016 und das Folgejahr 2017. Bei Arbeitnehmern, die hohe Werbungskosten haben, wie z.B. Fahrtkosten bei Berufspendlern, lohne sich der Antrag vor allem.

 

Für den Antrag stehen aufwww.formulare-bfinv.dezwei Vordrucke zur Verfügung: der „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2016“ und , wenn sich gegenüber 2015 nichts geändert hat, der „Vereinfachte Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2016“. Auf beiden Vordrucken könne die zweijährige Geltungsdauer des Freibetrags durch Ankreuzen beantragt werden. Die ausgefüllten Anträge können ausgedruckt und an das Finanzamt geschickt werden.

 

Der gewährte Freibetrag wird vom Finanzamt als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal (ELStAM) gespeichert und dem Arbeitgeber automatisch mitgeteilt, erklärte der Bernburger Steuerberater.