STARK V – Minister Bullerjahn gibt Fördergelder für kommunale Investitionen frei

Finanzminister Bullerjahn hat den Weg zur Förderung von Investitionen in finanzschwachen Kommunen freigemacht. Nach Inkrafttreten des Nachtragshaushaltes unterzeichnete er die Förderrichtlinie „STARK V“. Aus diesem Programm werden insgesamt rund 123 Millionen Euro an finanzschwache Kommunen gezahlt, um auch ihnen Investitionen zu ermöglichen. Ab Mitte November können die Kommunen dann Anträge stellen.

 

Minister Bullerjahn: „Die Beträge, die unsere Kommunen zur Erfüllung ihrer Aufgaben zur Verfügung haben, sind jedes Jahr gestiegen. Die Summe aus Steuereinnahmen, Zuweisungen des Landes im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs und den für konkrete Aufgaben gezahlten Geldern wächst stetig. Das Problem ist nur: Zwischen armen und reichen Kommunen gibt es eine weite Spanne. Manche Kommunen brauchen daher eine gezielte Unterstützung, um ausreichend investieren zu können. Mit dem Programm STARK V helfen wir ihnen dabei.“

 

Der Landtag hatte beschlossen, den Kommunen den zehnprozentigen Eigenanteil aus Landesmitteln zu zahlen. Die Richtlinie regelt jetzt die Einzelheiten, welche Kommune wieviel Geld für welche Zwecke verwenden darf. Den größten Anwendungsbereich gibt es im Städtebau. Viele Kommunen wollen ihre Verwaltungsgebäude, Schulen, Kindergärten und Feuerwehrgerätehäuser energetisch sanieren und für Barrierefreiheit sorgen. Einige Gemeinden beabsichtigen, ihre Straßenbeleuchtung auf energiesparende LEDs umzustellen. Das Geld darf nur für solche Aufgaben eingesetzt werden, die den Kommunen gesetzlich vorgeschrieben sind.

 

Minister Bullerjahn: „Bei vielen darüber hinaus gehenden Wünschen der Kommunen, zum Beispiel zur Erneuerung überalterter Feuerwehrfahrzeuge, sind wir allerdings an Bundesgesetze gebunden. Überall dort, wo wir selbst entscheiden konnten, haben wir den Kommunen jedoch große Spielräume gegeben.“

 

Mit der Umsetzung des Programms wird die Investitionsbank Sachsen-Anhalt beauftragt. Für IB-Chef Manfred Maas steht fest: „STARK V wirkt als weiterer Förderbaustein der STARK-Programmfamilie in der Fläche. Kommunen mit leeren oder nur schmal gefüllten Kassen können damit notwendige Investitionen tätigen und die örtlichen Bedingungen – ob städtebaulich, umwelttechnisch oder im Bereich der Bildungsinfrastruktur – verbessern. Das sichert Entwicklungschancen und bringt zudem Aufträge für die regionale Wirtschaft. Die Investitionsbank steht den Kommunen als kompetenter Partner bei der möglichst unkomplizierten Antragstellung und der punktgenauen Umsetzung zur Verfügung.“

 

Die wichtigsten Antragsformulare können ab Mitte November über die Homepage
www.ib-sachsen-anhalt.de herunter geladen werden.