Weiteres Asylpaket, schnellere Verfahren, einheitlicher Ausweis

Ein einheitlicher Ausweis, Aufnahmeeinrichtungen deutschlandweit und eine verschärfte Residenzpflicht für Asylbewerber: Dies sind Ziele, die Kanzlerin Merkel mit den Vorsitzenden der anderen Koalitionsparteien formuliert hat. Im Anschluss sprach Merkel auch mit den Regierungschefs der Länder über die Flüchtlingspolitik.  Künftig soll es einen einheitlichen Ausweis für Asylbewerber und Flüchtlinge sowie eine Datenbank geben, mit deren Hilfe sämtliche Daten gebündelt werden können, die für die Durchführung eines Asylverfahrens nötig sind.


Mit dem einheitlichen Papier soll die bisherige Vielzahl von Registrierungen und Erfassungen der hilfesuchenden Menschen ebenfalls zusammengefasst werden. Außerdem sollen die Registrierung und die Ausstellung des Ausweises Voraussetzung dafür sein, einen Asylantrag stellen und entsprechende Leistungen in Deutschland erhalten zu können. Damit werden "dann die verschiedenen Registrierungspunkte, die heute auf den verschiedenen Ebenen Bund, Länder und Kommunen stattfinden, vereinheitlicht", so Merkel.

 

Beschleunigte Verfahren in Aufnahme-Einrichtungen

 

Um die Asylverfahren für Bewerber mit geringer Aussicht auf Anerkennung zu beschleunigen, werden besondere Aufnahmeeinrichtungen geschaffen, die für die Asylantragsstellung, Antragsbearbeitung und -Entscheidung zuständig sind. Ebenso für das Rechtsmittelverfahren und die Rückführung. Insgesamt soll es drei bis fünf solcher Einrichtungen in Deutschland geben, zunächst in Bayern - in Bamberg und Manching. Die zeitlichen Abläufe sollen soweit gestrafft werden, dass das Verwaltungsverfahren innerhalb von einer Woche abgeschlossen werden kann. Falls Flüchtlinge gegen eine Ablehnung ihres Asylantrages Rechtsmittel einlegen wollen, soll dieses juristische Verfahren innerhalb von zwei Wochen abgeschlossen sein. Als Bewerber mit geringer Aussicht auf Anerkennung gelten beispielsweise Asylbewerber aus sicheren Herkunftsländern, mit Wiedereinreisesperre oder ohne Mitwirkungsbereitschaft.

 

Verschärfte Residenzpflicht beachten

 

Ein Anspruch auf Leistung soll künftig daran geknüpft werden, dass die Aufnahme in der zuständigen Aufnahmeeinrichtung erfolgt ist und dass die verschärfte Residenzpflicht eingehalten wird. "Verstöße gegen diese Residenzpflicht haben erhebliche Folgen: nämlich den Wegfall des Leistungsanspruchs und das Ruhen des Asylantrags", sagte Merkel. Um einen ruhenden Asylantrag erneut aufnehmen zu können, ist ein Wiederaufnahmeantrag nötig, der jedoch nur einmal und ausschließlich in der zuständigen Aufnahmeeinrichtung gestellt werden kann. "Die Rückführung vollziehbar ausreisepflichtiger Personen erfolgt dann eben auch genau aus dieser Aufnahmeeinrichtung", so die Kanzlerin.

 

Familiennachzug beschränken

 

Zur besseren Bewältigung der Flüchtlingsströme soll der Familiennachzug für Antragsteller mit subsidiärem Schutz für einen Zeitraum von zwei Jahren ausgesetzt werden. Merkel: Wir werden noch in diesem Jahr die dafür notwendigen erforderlichen gesetzlichen Maßnahmen ergreifen und auch umsetzen und beschließen." Subsidiären Schutz bekommen Menschen, in deren Situation weder Schutz durch Asyl noch durch die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft gewährt werden kann, welche aber aus humanitären Gründen nicht abgeschoben werden sollen. Die Schutzberechtigten nach § 4 Abs. 1 AsylG erhalten eine Aufenthaltserlaubnis nach Maßgabe des § 25 Abs. 2 S. 1 zweite Alternative AufenthG.

 

Schutz der Außengrenzen, innerstaatliche Schutzzonen

 

Ebenfalls in diesem Jahr sollen die bereits existierenden "Hotspots" in Griechenland und Italien voll funktionsfähig sein. Dazu gehört, dass die Registrierung und Identifizierung Schutzbedürftiger sowie die europaweite Verteilung von dort aus schnell und effektiv erfolgen kann. Die Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen (Frontex) soll schnellstmöglich verstärkt werden. Deutschland wird sich weiter militärisch und finanziell in Afghanistan engagieren. Dadurch soll auch die Schaffung innerstaatlicher Fluchtalternativen beschleunigt werden, um die Flüchtlinge effektiver nach Afghanistan zurückführen zu können.

 

Integration in Deutschland

 

Die Bundesregierung bekräftigte zudem ihr Vorhaben, die Menschen, die zeitlich befristet oder dauerhaft in Deutschland bleiben, optimal zu integrieren. Insbesondere soll das schnelle Erlernen der deutschen Sprache und die Integration in den Arbeitsmarkt gefördert werden. Dazu gehört ebenfalls die Beachtung der Werteordnung des Grundgesetzes und die Einhaltung der Gesetze allgemein. "Es geht darum, dass unsere Rechts- und Werteordnung auch in diesen Integrationsanstrengungen vermittelt wird, dass wir uns als ein tolerantes und offenes Land, aber auch als ein Land zeigen, in dem das Grundgesetz gilt, auf das wir alle stolz sind, und das ja erkennbar auch einen guten Ruf in der Welt hat", so Merkel.

 

Im Anschluss an den Austausch der Koalitionsspitze hat sich die Bundeskanzlerin zu einem Gespräch mit den Regierungschefs der Länder getroffen. Bundesinnenminister Thomas de Maizière berichtete über die Entwicklung der Flüchtlingslage. Bei der Unterbringung von Flüchtlingen leistet die Bundeswehr Unterstützung. Über Einzelheiten dazu informierte Bundesministerin von der Leyen. Auf der Tagesordnung stand auch eine Zusammenfassung des neuen Leiters des BAMF, Frank-Jürgen Weise, über die Optimierung der Abläufe in seiner Behörde.  Außerdem wurde im Zusammenhang mit dem Thema Rückführung über den absehbaren Anstieg der Rückzuführenden gesprochen. Grund dafür ist der Abbau von Altfällen beim BAMF. Alle Beteiligten waren sich einig, dass es jetzt darum gehe, die Rückführungszahlen zu steigern.

 

 

Pressemitteilung Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Freitag, 06. November 2015