Abgeltungsteuer bleibt – wohl nur vorerst

Mit dem Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen, das kürzlich verabschiedet wurde, ist wohl der Anfang vom Ende der Abgeltungsteuer eingeläutet. Darauf wies Steuerberater und Rechtsbeistand Wolf-Dieter Kleinschmidt hin.

 

Denn Banken und Finanzinstitute in Deutschland sind danach verpflichtet, Informationen über Guthaben, Zinsen und Dividenden ab 2017 an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu melden. Von dort gehen sie an die zuständigen Behörden der anderen Staaten. Umgekehrt empfängt das Bundeszentralamt aus den anderen Ländern die Daten zu Anlegern aus Deutschland. Damit soll durch den automatischen und regelmäßigen Austausch von Kontoinformationen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung der Boden entzogen werden. Zugleich ist praktisch auch das Ende des Bankgeheimnisses beschlossen.

 

Wenn dieses System funktioniert, hatte Finanzminister Wolfgang Schäuble bereits ins Gespräch gebracht, die seit 2009 in Deutschland anonym erhobene Abgeltungsteuer von 25 Prozent auf Kapitalerträge abzuschaffen und diese Einkünfte wieder dem (zumeist höheren) persönlichen Einkommensteuersatz zu unterwerfen.

 

Auch wenn aktuelle Anträge der Oppositionsparteien Grüne und Linke auf eine schnellere Abschaffung der Abgeltungsteuer von der  Bundestagsmehrheit jetzt noch abgelehnt wurden, ist der Weg für eine mittelfristige Abschaffung geebnet, erklärte Kleinschmidt.