Jahresbericht zur Sozialhilfe, Ausgaben gestiegen

 

Die Sozialhilfeausgaben des Landes sind von 2013 auf 2014 um 29 Millionen Euro auf nunmehr 583 Millionen Euro gestiegen. Der Jahresanstieg fiel damit etwas höher aus als noch von 2012 auf 2013, als er bei 25 Millionen Euro lag. Seit 2005 stiegen die Sozialhilfeausgaben in Sachsen-Anhalt um gut 36 Prozent. Bundesweit fiel der Anstieg im gleichen Zeitraum noch höher aus. Die Ausgaben für die Sozialhilfe wuchsen demnach in Deutschland von einst 17,6 Milliarden Euro auf jetzt 26,5 Milliarden Euro und damit um mehr als 50 Prozent. Über diese Zahlen gibt der Jahresbericht zur überörtlichen Sozialhilfe Auskunft, den Sozialminister Norbert Bischoff am Dienstag im Kabinett vorstellte.

Allein für die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung wandte Sachsen-Anhalt im Jahr 2014 rund 400 Millionen Euro auf und damit etwa 20 Millionen Euro mehr als 2013. Die Zahl der Menschen im Land, denen Leistungen der Eingliederungshilfe gewährt wurden, ist von 2013 auf 2014 nur leicht um 758 auf 24.450 Personen gestiegen. Im Vergleich der Jahre 2005 und 2014 besagen die Daten, dass die Zahl der behinderten Menschen mit Eingliederungsanspruch in Sachsen-Anhalt um knapp 36 Prozent gestiegen ist, deutschlandweit um 50 Prozent. Vor dem Hintergrund sinkender Bevölkerungszahlen ist der Anteil der Leistungsberechtigten in Sachsen-Anhalt vergleichsweise hoch – er belief sich im Jahr 2014 auf 1.094 je 100.000 Einwohner, gegenüber 875 in Deutschland insgesamt.

 

Sozialminister Norbert Bischoff machte bei der Vorstellung des Sozialhilfe-Jahresberichtes deutlich, dass die aktuelle Bundesregierung bei ihrem Amtsantritt 2013 eine grundsätzliche Neuordnung in der Eingliederungshilfe in Aussicht gestellt hat. Bischoff: „Das Bundesteilhabegesetz wurde von der Berliner Koalition versprochen. Und es gilt immer noch: Versprochen ist versprochen und wird nicht gebrochen. Das Bundesteilhabegesetz muss also bis 2017 spätestens kommen. Und dieses Gesetz muss seinem Namen auch alle Ehre machen, also wirklich Teilhabeleistungen beschreiben und finanzieren, die bundesweit – und damit meine ich bundeseinheitlich – gelten. Der Flickenteppich sehr unterschiedlicher Länderregelungen muss ein für allemal der Geschichte angehören.“ Dabei setzt Bischoff auch auf eine spürbare Beteiligung des Bundes an den Kosten. Als ein weiteres Kernelement eines neuen Bundesteilhabegesetzes sieht Bischoff mehr Möglichkeiten und Anreize für Menschen mit Behinderung, um auf dem regulären Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Einen ersten belastbaren Referentenentwurf zum neuen Bundesgesetz erwartet Bischoff für das Frühjahr.

 

Zu einzelnen Aspekten des aktuellen Sozialhilfe-Berichtes

 

Integrative Betreuung von Kindern mit Behinderungen in Kindertagesstätten:

 

Im Jahr 2014 wurden 3.111 Mädchen und Jungen in 350 Einrichtungen integrativ betreut. Das Land wandte dafür gut 24 Millionen Euro auf. Gegenüber 2013 hatten sich die Zahlen kaum verändert. Gegenüber 2007, als 211 Einrichtungen integrative Kindertagesbetreuung angeboten hatten, ist dies ein deutlicher Zuwachs. Für Familien haben sich damit die Bedingungen für eine wohnortnahe integrative Kindertagesbetreuung verbessert.

 

Integrationshelfer und Integrationshelferinnen für Schulkinder mit Behinderung:

 

Im Jahr 2014 hatten 319 Schulkinder einen Anspruch auf Integrationshilfe oder Begleitung, um am Schulbetrieb teilnehmen zu können. Fast 2,9 Millionen Euro wurden dafür aufgewendet.

 

Übergang Schule-Beruf:

 

Das 2012 erstmals vom Sozialministerien, der Bundesagentur für Arbeit und dem Landesverwaltungsamt praktizierte Modell, bei dem Schülerinnen und Schüler mit geistiger sowie Körper- und Sinnesbehinderung spezielle Förderungen zur Berufsorientierung sowie praktischen Erprobung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bekommen, ist im Schuljahr 2014/2015 von 267 Jugendlichen genutzt worden. Aus Mitteln der Ausgleichsabgabe wurden landesweit zehn Personalstellen bei Integrationsfachdiensten finanziert. Die spezielle Förderung umfasst in mehreren Stufen schulische und betriebliche Kompetenzanalysen sowie Praktika auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

 

Werkstätten für Menschen mit Behinderung:

 

Zum Stichtag 31. Dezember 2014 waren 10.695 Frauen und Männer mit Behinderungen in geschützten Werkstätten beschäftigt. Gegenüber 2013 (10.615) blieb der Wert nahezu unverändert. Im Jahr 2013 startete das Sozialministerium gemeinsam mit der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten, der Bundesagentur für Arbeit, mit dem Integrationsamt und der Sozialagentur ein Modellprojekt, um Menschen einen Weg aus der geschützten Werkstatt heraus auf den regulären Arbeitsmarkt zu ebnen. Seit dem Start wurden 58 Leistungsberechtigte betreut, für 39 Personen wurde das Projekt bereits abgeschlossen – für zwölf von ihnen führte der Weg tatsächlich in ein reguläres Arbeitsverhältnis oder eine berufliche Ausbildung.

 

Unterstützung von Arbeitgebern beim Einstellen von Menschen mit Behinderung:

 

Gemeinsam mit den Jobcentern und der Bundesagentur für Arbeit hat Sachsen-Anhalt ein Programm aufgelegt, wonach Arbeitgeber eine Unterstützung aus Mitteln der Ausgleichsabgabe bekommen, wenn sie behinderte Beschäftigte einstellen. Seit Start des Programmes Mitte 2013 sind 274 Arbeitsplätze entstanden. Das Programm wurde jüngst bis Ende 2020 verlängert. Bis zu fünf Millionen Euro aus der Ausgleichsabgabe können zum Einsatz kommen. Erstmals wird auch das Einstellen von älteren behinderten Menschen über 50 Jahre aus diesem Programm zusätzlich gefördert.

 

Integrationsprojekte:

 

Integrationsprojekte sind eine weitere Alternative zur Beschäftigung in Werkstätten für behinderte Menschen. Es handelt sich dabei um auf dem regulären Arbeitsmarkt agierende rechtlich und wirtschaftlich selbständige Unternehmen, Betriebe und Abteilungen, die schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Aktuell weist der Bericht 28 Integrationsprojekte mit 209 schwerbehinderten Menschen aus. Zu 14 Neuanträgen wird aktuell befunden.

 

Selbstbestimmtes Wohnen in der eigenen Häuslichkeit:

 

Der Anteil jener Menschen, die trotz Behinderung in der eigenen Häuslichkeit leben und damit also nicht in ein Heim umziehen müssen, ist in den vergangenen zehn Jahren rasant gestiegen. Zwar verharrt die absolute Zahl der in stationären Heimen untergebrachten Menschen seit 2005 nahezu unverändert bei rund 9.500 Personen. Jedoch hat sich die Zahl der ambulant betreuten Menschen von 1.062 im Jahr 2005 auf nunmehr 3.551 zur Mitte 2015 mehr als verdreifacht. Der Anteil der stationär untergebrachten behinderten Menschen ist somit von 2005 auf 2015 von einst fast 90 Prozent auf jetzt weniger als 73 Prozent geschrumpft.

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt