Jährliche Überprüfung der Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ist angelaufen

Bundesagentur für Arbeit (BA) versendet Unterlagen zur Überprüfung der Beschäftigungspflicht. Anzeigepflicht auch für beschäftigungspflichtige Arbeitgeber, die keine Unterlagen erhalten haben. Die Meldung ist auch elektronisch möglich.

 

Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen (beschäftigungspflichtige Arbeitgeber) sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Arbeitgeber, die dieser Vorgabe nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote.

„Viele Unternehmen engagieren sich bereits bei der Integration behinderter Menschen. Entscheidend ist ein weiterer Bewusstseinswandel, dass behindert nicht automatisch leistungsgemindert heißt. Zur Deckung des Fachkräftebedarfs ergeben sich hier für Unternehmen gute Chancen, motivierte und engagierte Mitarbeiter zu gewinnen. Wo es nicht ohne spezielle Unterstützung geht, gibt es fachliche Hilfen und Fördermittel, über die wir aufklären.“, so Thomas Holz, Chef der Bernburger Arbeitsagentur.

 

Sachsen-Anhalt ist bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung bundesweites Schlusslicht. Die Beschäftigungsquote von Schwerbehinderten stagniert im Landesdurchschnitt bei 3,8 Prozent. Bundesweit liegt die Quote bei 4,7 Prozent. Bei öffentlichen Arbeitgebern ist die Quote im Land mit 6,6 Prozent höher als bei privaten Unternehmen mit 4,1 Prozent.

 

Im Salzlandkreis liegt die Quote bei 3,3 Prozent (2,9 Prozent bei privaten Unternehmen, 5,2 Prozent bei öffentlichen Arbeitgebern). Insgesamt führt die Landeshauptstadt Magdeburg die Regionen Sachsen-Anhalts mit einer Beschäftigungsquote von 4,5 Prozent an. Schlusslicht sind der Saalekreis (3,0 Prozent) und Anhalt-Bitterfeld (3,1 Prozent).

 

Jährliche Überprüfung der Quote angelaufen

 

Zur Prüfung der Beschäftigungspflicht im Kalenderjahr 2015 müssen die beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber bis spätestens 31. März 2016 der Agentur für Arbeit ihre Beschäftigungsdaten anzeigen.

 

Arbeitgeber, die nach Erkenntnis der BA beschäftigungspflichtig sind, erhalten im Januar das Bearbeitungsprogramm REHADAT-Elan (incl. Informationen zur Installation und zur Anwendung des Programms) auf CD-ROM.

 

Das Programm REHADAT-Elan ermöglicht die Abgabe der Anzeige in elektronischer Form. Es kann auch unter http://www.REHADAT-Elan.de kostenlos herunter geladen werden. Dort finden die Arbeitgeber weiterhin eine Möglichkeit, die Anzeigevordrucke zu bestellen.

 

Auch beschäftigungspflichtige Arbeitgeber, die keine Unterlagen erhalten, sind anzeigepflichtig. Sie werden gebeten, die Anzeigeunterlagen über den Bestellservice der Bundesagentur für Arbeit unter http://www.REHADAT-Elan.de anzufordern.

 

 

 

Zu weiteren Fragen und Informationen rund um das Anzeigeverfahren und die Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Arbeitnehmer können sich Arbeitgeber unter 0800 4555500* (*gebührenfrei) an die Agentur für Arbeit wenden.