Bausparkassenänderungsgesetz - Mehr Flexibilität für Bausparkassen

Bausparkassen können in 2016 ihr Geschäftsfeld erweitern und ihre Angebote und Tarife flexibler gestalten. Die Interessen der Kunden werden dabei jedoch berücksichtigt. Das entsprechende Gesetz dafür ist am 22. Dezember 2015 in Kraft getreten.  Werkzeuge und Baumaterialien auf einer Baustelle für ein Eigenheim. Das neu gefasste Bausparkassengesetz lässt die Belange der Sparenden nicht außer Acht. 

 

Die Bundesregierung will es den Bausparkassen ermöglichen, sich flexibler den geänderten Rahmenbedingungen im Kreditwesen anzupassen. Dabei werden die Belange der Sparenden jedoch nicht außer Acht gelassen. Deshalb hatte das Kabinett das Bausparkassenänderungsgesetz im September beschlossen.

Bausparkassen von niedrigen Zinsen betroffen

Das lang anhaltende Niedrigzinsniveau auf dem Kapitalmarkt betrifft Bausparkassen wegen ihrer langen Zinsbindung in besonderer Weise. Durch das beschlossene Maßnahmenpaket sollen Bausparkassen flexibler auf die Auswirkungen eines anhaltenden Niedrigzinsumfeldes reagieren können. Das Gesetz ermöglicht Bausparkassen, ihr Geschäftsfeld zukünftig behutsam zu erweitern. Günstigere Refinanzierungsmöglichkeiten sollen die Ertragslage der Bausparkassen stärken.

 

Belange der Bausparer gewahrt

Durch begleitende, risikobegrenzende Maßnahmen werden die Belange der Bausparer gewahrt. Steuerung und Kontrolle der Risiken des Bauspargeschäftes sollen die Bausparkassen weiterhin selbst durchführen. Das Gesetz verhindert, dass andere Einheiten des Konzerns, in die Bausparkassen oft eingebunden sind, das Risikomanagement übernehmen.

 

Bei Bausparkassen handelt es sich um spezielle Kreditinstitute, die aufgrund der beispielsweise im deutschen Bausparkassengesetz geregelten Geschäftskreisbeschränkung im Wesentlichen nur die Wohnbaufinanzierung über Bausparverträge betreiben. Durch das Bausparkassengesetz ist die Geschäftstätigkeit von Bausparkassen reguliert. Es wurde letztmals 1990 neu gefasst. Die Gesetzesänderung soll die Reaktionsmöglichkeiten von Bausparkassen auf die veränderten Rahmenbedingungen erweitern.

 

Die Bundesregierung