Landrat Markus Bauer fordert Umdenken bei kommunaler Finanzausstattung

Nachdem das Landesverwaltungsamt den Doppelhaushalt des Salzlandkreises nur teilweise und mit Auflagen genehmigte, fordert Landrat Markus Bauer ein Umdenken in der Spardebatte und sieht das Land bei der kommunalen Finanzausstattung in der Plicht.


Die finanzielle Situation des Salzlandkreises und seiner Kommunen wird immer dramatischer. „Nachdem die massiven Sparbemühungen seitens der Kreisverwaltung und des Kreistages nicht ausreichten, um einen vollends genehmigungsfähigen Kreishaushalt zu erlangen und weitere Einschnitte gefordert werden, muss ein Umdenkprozess stattfinden“, so Markus Bauers Reaktion auf den nur teilweise und mit Auflagen genehmigten Doppelhaushalt 2016/2017. Der Landrat fügt zur aktuellen Haushaltssituation hinzu: „Wenn wir die Grundsätze der fairen Belastung, der Nachhaltigkeit und der kommunalen Handlungsfähigkeit beachten, kommen wir zum Ergebnis, dass der Salzlandkreis und viele seiner Kommune, trotz großer Sparbemühungen, „auskonsolidiert“ sind.“

 

1. Faire und verhältnismäßige Besteuerung der Bürger und Kommunen

 

„Ich sperre mich, die Schulden vom Kreis über die Kommunen auf die Bürger zu verteilen“, sagt Landrat Markus Bauer. „Die Steuersätze können nicht bei 50 Prozent liegen. Damit befördern wir uns in Sachsen-Anhalt ins Abseits“, so der Landrat, der eine nachhaltige Lösung anstrebt. Markus Bauer warnt davor, „dass Kommunen gegeneinander ausgespielt werden.“ Die Forderung des Landrats an die Landespolitik: „Das Finanzausgleichsgesetz (FAG) muss verständlich und für alle – Gemeinden, Landkreis und Land – auskömmlich gestrickt sein.“

 

2. Nachhaltigkeit statt destruktiver Kürzungen

 

„Heute im Sozialbereich zu sparen, heißt morgen die Mehrkosten tragen“, denkt der Landrat weiter. Im Salzlandkreis beansprucht aktuell jeder Fünfte Grundsicherungsleistungen. Doch seien es gerade soziale Präventionsmaßnahmen, zu deren Durchführung der Gesetzgeber den Landkreis eben nicht verpflichtet. „Hier den Rotstift anzusetzen, ist zu kurz gedacht“, erläutert Bauer die daraus resultierende Aussicht auf zukünftige Mehrausgaben. Das Landesverwaltungsamt nimmt den Verwaltungschef indes in die Pflicht. Demnach können Instrumente zur Verbesserung der sozialen Strukturen nicht eingesetzt werden. Denn Projekte, bei denen der Landkreis einen Eigenanteil einbringen muss, bleiben verwehrt.

 

3. Kommunale Handlungsfähigkeit bewahren

 

Die dramatische Haushaltslage des Salzlandkreises ist nicht erst seit Anfang letzter Woche bekannt, als das Landesverwaltungsamt den zur Prüfung eingereichten Doppelhaushalt 2016/2017 „nur teilweise und mit Auflagen“ genehmigte. Schon im Vorjahr hatte der Kreistag aus Protest gegen die nicht auskömmliche Finanzierung der Kommunen protestiert und die Abstimmung des Haushaltsentwurfes verweigert. Nur 1,357 Prozent der Zahlungen aus laufender Verwaltung werden für freiwillige Aufgaben verwendet, zu allen anderen Leistungen ist der Landkreis rechtlich verpflichtet. „Verschlankung der Prozesse“ heißt deshalb das Motto, zu dem die Verwaltung angehalten ist. Doch angesichts des Personalabbaus um ein Drittel in der letzten Dekade und steigenden Aufgabenzuweisungen sei man laut Analyse im Personalentwicklungskonzept bereits an die Grenze des Möglichen gelangt. „Um unsere kommunale Handlungsfähigkeit als Landkreis zu erhalten, benötigen wir höhere Zuwendungen aus dem FAG.“ 

 

Hintergrund: Mit der nun erfolgten Anordnung zur Verfügung einer hauswirtschaftlichen Sperre dürfen laut Landesverwaltungsamt erneut „nur Ausgaben getätigt werden, zu deren Leistungen der Landkreis rechtlich und unaufschiebbar verpflichtet ist, oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unabweisbar sind“.

 

Bereits im April soll der Kreistag einen Nachtragshaushalt beschließen. Ziel ist, ein ausgeglichener Haushalt 2016 ohne strukturellen Fehlbetrag als Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben aufzustellen. Der vom Kreistag beschlossene Haushalt für 2016 ging von einem strukturellen Fehlbetrag von 4,8 Mio. Euro aus. Zwischenzeitlich gab es den 2.Orientierungsdatenerlass des Landes zu den FAG-Mitteln. Daraus ergibt sich, dass der Landkreis rund 950.000 EUR weniger FAG-Mittel erhält. Hinzu kommt, dass in der von Land gezahlten Fallpauschale für Asylsuchende/Flüchtlinge keine Personalaufwendungen berücksichtigt werden. Daraus ergeben sich ungedeckte Aufwendungen in Höhe von rund 1,6 Millionen Euro. Zusammen mit weiteren zu berücksichtigenden Vorgängen sind rund 8,1 Millionen Euro auszugleichen.

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Frühlingserwachen im Bestehorns Markt Gartencenter http://www.bbglive.de/2016/02/02/fr%C3%BChlingserwachen-im-bestehorns-markt-gartencenter/

Posted by BBG LIVE on Dienstag, 2. Februar 2016

Wird das Ziel des Haushaltsausgleiches nicht erreicht, muss dem Haushaltsplan ein vom Kreistag beschlossenes Haushaltskonsolidierungskonzept beigefügt werden, welches den Haushaltsausgleich in acht Jahren erreicht. Das heißt in der Praxis, dass rund 90 Millionen Euro ungedecktes Eigenkapital, die in der Eröffnungsbilanz des Salzlandkreises stehen, abzubauen sind. Das nicht gedeckte Eigenkapital ist größtenteils auf Schulden in Höhe von 73 Millionen Euro zurückzuführen, die vor der Kreisgebietsreform 2007 entstanden sind.

 

Forderungen des Landrates

 

„Für eine faire und gleichmäßige Belastung der Kommunen, für eine nachhaltige kommunale Entwicklung und für den Erhalt der kommunalen Handlungsfähigkeit benötigt es höhere Zuweisungen seitens des Landes“, schlussfolgert Markus Bauer aus den sinkenden Zuweisungen aus dem FAG. Bauer weiter: „Eine Konsolidierung muss beiden Seiten – Kommunen und Land – wehtun. Wir müssen Prozesse weiterhin beleuchten und Synergieeffekte zur Kostenoptimierung nutzen. Doch wir brauchen die Unterstützung vom Land.“

 

Hintergrund: Die Struktur des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) des Landes Sachsen-Anhalt bringt es mit sich, dass die Zuweisungen an die Kommunen von Jahr zu Jahr geringer ausfallen. Demnach wird es für den Salzlandkreis vom Land in 2016 rund 2,5 Millionen Euro weniger geben als noch im Vorjahr. Im Vergleich zu 2010 sind das 4,3 Millionen Euro weniger als vor sechs Jahren. Der Städte- und Gemeindebund und auch der Landkreistag gehen davon aus, dass im Gesetzestopf zur Sicherstellung der Erfüllung von Pflichtaufgaben in Sachsen-Anhalt rund 150 Millionen Euro fehlen. Die Struktur des Gesetzes bringt es außerdem mit sich, dass erfolgreiche Konsolidierung insgesamt zu einem geringeren Finanzvolumen führt. Dies hatte man im Salzlandkreis gemeinsam mit den Bürgermeistern analysiert und Mitte letzten Jahres Forderungen auf dem Weg gebracht, die fünf Punkte umfassten (Siehe Anlage). Doch hilft dieses Engagement in der jetzigen Lage nicht. Der einzige Ausweg wird durch Steuererhöhungen aufgezeigt. Doch blieben die höheren Einnahmen eine Rechnung auf Papier, denn 17 von 21 Einheits- und Verbandsgemeinden im Salzlandkreis befinden sich in der Haushaltskonsolidierung. 13 Kommunen sind auf Liquiditätshilfe angewiesen.



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