Beiträge für Risiko-Lebensversicherung: keine Werbungskosten

Steuerberater Wolf-Dieter Kleinschmidt: Beiträge für Risiko-Lebensversicherung sind keine Werbungskosten.


Steuerberater Wolf-Dieter Kleinschmidt Beiträge für Risiko-Lebensversicherung: keine Werbungskosten Häufig werden im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Beleihung von Immobilien von den Kreditinstituten verlangt, dass zur Absicherung der Darlehen eine Risiko-Lebensversicherung abgeschlossen wird, aus der im Todesfall das Kreditinstitut begünstigt ist. Eine steuerliche Berücksichtigung dieser Versicherungsbeiträge als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 13.10.2015 (IX R 35/14) abgelehnt.

 

Darauf wies Steuerberater und Rechtsbeistand Wolf-Dieter Kleinschmidt hin. Für Beiträge zu "Risikoversicherungen, die nur für den Todesfall eine Leistung vorsehen", ist ein Abzug als Sonderausgaben vorgesehen, sofern sie "weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind oder so behandelt werden". Der wirtschaftliche Zusammenhang mit der Vermietung wird nach Auffassung des BFH überlagert von einem gleichzeitig bestehenden Veranlassungszusammenhang durch die private Lebensführung.

 

Denn mit diesem privaten Umstand könne dem Risiko eines vorzeitigen Ablebens noch während des Laufs der Darlehensverträge entgegengewirkt und eine Tilgung der Darlehensschuld im Todesfall gewährleistet werden. Der neben Darlehenszins und Tilgung zusätzliche Aufwand für die Ausschaltung des Todesfallrisikos erfolge auch deshalb, um einen schuldenfreien Übergang des maßgeblichen Immobilienobjekts auf den Rechtsnachfolger zu gewährleisten.

 

Diesem privaten Umstand komme entscheidendes Gewicht zu. Die Darlehenstilgung sei dem Vermögensbereich zuzurechnen. Er ist das "auslösende Moment" für das Entstehen der getätigten Aufwendungen, welche damit insgesamt der Privatsphäre und nicht der einkommensteuerrechtlich relevanten Erwerbssphäre Vermietung zuzuordnen sind. Dies gelte selbst dann, wenn der Abschluss der Risiko-Lebensversicherung durch das finanzierende Kreditinstitut vorgegeben war.