Innere Sicherheit - Längere Dienstzeit für Polizisten

Sofortmaßnahme zur personellen Verstärkung der Landespolizei, neben Einstellung  von Hilfspolizisten ist Schaffung  einer  Wachpolizei  vorgesehen.


Am 26. Juli 2016 hat die Landesregierung auf Initiative des Ministers für     Inneres     und     Sport,     Holger     Stahlknecht,     beschlossen, Polizeivollzugsbeamten  auf  freiwilliger  Basis  die  Verlängerung  der Lebensarbeitszeit  um  einen  Zeitraum  von  bis  zu  drei  Jahren  zu ermöglichen.

 

Holger  Stahlknecht:  „Neben  der  befristeten  Einstellung  von Hilfspolizisten  und  der  beabsichtigten,  ebenfalls  zeitlich  befristeten Schaffung  einer  Wachpolizei  ist  dies  eine  weitere  Sofortmaßnahme zur personellen Verstärkung der Landespolizei.“

 

Hintergrund: Vollzugsbeamte  der  Polizei  gehen  in  Sachsen-Anhalt  bisher  per Gesetz mit dem 60. Lebensjahr in den Ruhestand. Bisher war für die Polizei   eine   Vorgängerregelung,   die   zum   31.   Dezember   2016 auslaufen  sollte,  in  Kraft.  Danach  war  es  Polizeivollzugsbeamten  bei dienstlicher Notwendigkeit möglich, den Eintritt in den Ruhestand um insgesamt bis zu zwei Jahren zu verschieben.

 

Die  gegenwärtig  in  Sachsen-Anhalt  regierenden  Koalitionspartner haben  in  ihrem  Koalitionsvertrag  vereinbart,  für  Beamtinnen  und Beamte  im  Polizei- und  Justizvollzugsdienst  sowie  im  Einsatzdienst der    Feuerwehren    die    Lebensarbeitszeit    auf    61    Jahre    (bis Besoldungsstufe  A11)  bzw.   62   Jahre  (ab   Besoldungsstufe  A12) anzuheben.



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