Bewältigung der Unwetterschäden - Kabinett beschließt weitere Maßnahmen

Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung weitere Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen des Unwetters vom 11. September 2011 beschlossen. So wollen Staatskanzlei, Finanzministerium und das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr in Zusammenarbeit mit der Investitionsbank Sachsen-Anhalt bis zum 27. September einen Vorschlag für ein Kreditprogramm zu Sonderkonditionen für geschädigte private Wohneigentümer vorlegen. Dabei gilt der Grundsatz, dass Landeshilfen Versicherungs- sowie gesetzlichen Sozialleistungen nachgeordnet sind. Landeshilfen können keinen Versicherungsschutz ersetzen. Sie werden nicht pauschal gezahlt, sondern als Kredite zu Sonderkonditionen zur Verfügung gestellt.  

Zugleich soll bis zur kommenden Woche geprüft werden, inwieweit mit bereits bestehenden Kreditprogrammen auch rasche Hilfen für gewerbliche Unternehmen, Freiberufler und landwirtschaftliche Unternehmen bereitgestellt werden können. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung sollen zudem Bürgerinnen und Bürger über die Notwendigkeit und Möglichkeiten eines ausreichenden Versicherungsschutzes verstärkt informiert werden.

Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff erklärte: „Das Land wird dort Hilfen gewähren, wo besondere Härtefälle vorliegen. Diese Hilfen sind aber immer nur Hilfe zur Selbsthilfe. Sie können keine Versicherung ersetzen. Dies wäre auch ungerecht gegenüber denjenigen, die selber für ausreichenden Versicherungsschutz gesorgt haben. Mein besonderer Dank gilt der professionellen und schnellen Hilfe in den Kommunen und der Unterstützung, die diese auch aus nicht betroffenen Regionen erfahren haben. Die Zusammenarbeit untereinander und mit der Stabsstelle in der Staatskanzlei hat sehr gut funktioniert.“

 

Eine belastbare Schätzung der Schadenshöhe ist derzeit noch nicht möglich. Es ist jedoch davon auszugehen, dass durch das Unwetter vom 11. September 2011 in der betroffenen Region mindestens Schäden im mittleren zweistelligen Millionenbereich entstanden sind, auch ein dreistelliger Millionenbetrag ist nicht ausgeschlossen. Die Voraussetzungen für eine geordnete Erfassung der Schäden sind inzwischen geschaffen. Das Innenministerium wurde beauftragt, die Schadenserhebung über Gemeinden, Landkreise und das Landesverwaltungsamt zeitnah abzuschließen.