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Wasserentnahme aus unseren Oberflächengewässern verboten

Salzlandkreis appelliert zum sparsamen Umgang mit Wasser. Verstöße können richtig teuer werden. Strafen bis zu 50 000 Euro sieht der Gesetzgeber vor.


Jeder Bürger im Salzlandkreis spürt die immense Trockenheit in der Natur. In unseren Flüssen herrscht eine ausgeprägte Niedrigwassersituation, alle haben einen kritischen Zustand erreicht. Und wegen der lang anhaltenden Trockenheit fallen auch die Grundwasserstände.

 

Die wenigen Niederschläge der vergangenen Wochen konnten nicht zur langfristigen Entspannung dieser kritischen Situation beitragen. Sie kamen zwar der Vegetation zu Gute, aber ein Abfluss in die Gewässer oder gar ins Grundwasser fand und findet nicht oder nur geringfügig statt.

 

Aus diesem Grund musste der Salzlandkreis die Wasserentnahme aus Oberflächengewässern im Kreisgebiet verbieten. Die Allgemeinverfügung dazu wurde im Amtsblatt für den Salzlandkreis (Nummer 27) veröffentlicht und ist auch auf seiner Homepage nachzulesen.

 

Sie gilt, bis sie der Salzlandkreis wieder außer Kraft setzt. Dazu muss sich die Wassersituation in den Oberflächengewässern anhaltend so entwickeln, dass keine Niedrigwassersituation vorliegt.

 

Der Salzlandkreis macht darauf aufmerksam und appelliert deshalb nochmals an alle seine Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen zum bewussten und vor allem sparsamen Umgang mit dem Wasser.

 

Es richtet sich vor allem an landwirtschaftliche Betriebe, produzierendes Gewerbe oder Privatpersonen, die eine amtliche Erlaubnis zur Entnahme haben.

 

Das offensichtlichste Zeichen für eine Schädigung eines Gewässers ist ein Fischsterben. Stefanie Olsen ruft Bürger dazu auf, Veränderungen zu melden. Dafür steht die allgemeine Nummer des Landkreises: 03471/6840 zur Verfügung.

 

Nicht erlaubt ist außerdem, Dorfteiche oder Tümpel mit Wasser aus fließenden Gewässern zu befüllen, die vom Austrocknen bedroht sind. Die Fachdienstleiterin betont: „Für die Entnahme von Wasser mit einer technischen Anlage ist grundsätzliche eine Erlaubnis erforderlich.“

 

Hintergrund: Im vergangenen Jahr hatten unter anderem verschiedene Angelvereine versucht, Fische zu retten. Der Landkreis musste auch in diesen Fällen eine Wasserentnahme aus fließenden Gewässern untersagen.

 

Der Salzlandkreis wird das Entnahmeverbot in den nächsten Wochen verstärkt von den Mitarbeitern kontrollieren lassen. Verstöße können richtig teuer werden. Strafen bis zu 50 000 Euro sieht der Gesetzgeber vor. „Ein sorgsamer Umgang mit dem Naturraum und der natürlichen Ressource Wasser ist derzeit sehr wichtig“, appelliert die Fachdienstleiterin.

 

Die Allgemeinverfügung kann ab der kommenden Woche auf der Internetseite des Salzlandkreises eingesehen werden. Darüber hinaus informiert die Untere Wasserbehörde die Städte, Gemeinden, Unterhaltungsverbände, Bauernverbände und Angelverbände sowie den Landesbetrieb für Hochwasserschutz Sachsen-Anhalt über das Entnahmeverbot.



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