
Sachsen-Anhalt unterstützt jetzt in der Corona-Krise kleine Firmen. Diese bekommen Zuschüsse vom Staat, die sie nicht zurückzahlen müssen. Firmen mit bis zu 5 Erwerbstätigen bekommen bis zu 9.000 Euro, bei 10 Mitarbeiten bis zu 15.000 Euro, bei 25 bis zu 20.000 Euro sowie bei zu 50 Erwerbstätigen bis zu 25.000 Euro.
Unternehmen in Sachsen-Anhalt, die bedingt durch die Ausbreitung des Corona-Virus in Zahlungsschwierigkeiten geraten, sollten sich üblicherweise zunächst an ihre Hausbank wenden. Geeignete und gängige Maßnahmen bei temporären Liquiditätsproblemen im Unternehmen bestehen in der Verlängerung der Kreditlaufzeiten und Tilgungsaussetzungen, um den Liquiditätsabfluss im Unternehmen zu reduzieren. Steuerliche Hilfsangebote hat das Finanzministerium bereits angekündigt.
Im zweiten Schritt können die Unternehmen mit ihrer Hausbank aber auch auf die Investitionsbank Sachsen-Anhalt oder die Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt zugehen. Auch für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmer steht jetzt ein Sofortprogramm zur Verfügung.
Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmer
In Anlehnung an das Hilfspaket des Bundes wird das Wirtschaftsministerium eine Richtlinie zur Corona-Soforthilfe erlassen. Das Gesamtvolumen der Zuschüsse wird insgesamt 150 Millionen betragen; diese werden für Unternehmen gestaffelt ausgezahlt.
Antrag zur Corona-Soforthilfe steht ab sofort zur Verfügung
der Antrag Corona-Soforthilfe steht ab sofort auf der Seite der Investitionsbank Sachsen-Anhalt zum Download bereit: Antrag AN-0-123 und Erklärung Kleinbeihilfen AN-3-010
Ebenso ist ein Merkblatt eingestellt.
Link: https://www.ib-sachsen-anhalt.de/temp-corona-soforthilfe.html
Die Anträge sollen am besten per Email gesendet werden an:
Online-Antragstellung
Der Online-Antrag sollte aufgrund der zu erwartenden Vielzahl von Anträgen dann verwendet werden, wenn er zur Verfügung steht.
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