
Die neuen Regeln der 4. Verordnung gelten vorerst bis zum 3. Mai. Am 30. April will die Landesregierung die Lage neu bewerten.
KURZÜBERSICHT
- Kontaktverbot bleibt bis 3. Mai in Sachsen-Anhalt bestehen
- In Sachsen-Anhalt gilt: Kontaktbeschränkungen gelten unverändert bis 3. Mai, dann erfolgt eine neue Risko Bewertung, Spaziergänge zu zweit oder mit Familie erlaubt, Ausflüge sind untersagt
- Im ÖPNV und beim Einkaufen dringend Mund-Nasen-Maske empfohlen
- Kindernotbetreuung wird auf Lehrer/innen und Verkäufer/innen erweitert
- Für Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime weiterhin Besuchsverbot
- Großversammlungen und Veranstaltungen bis 31. August untersagt
- Auch kleine Veranstaltungen und Versammlungen durch Kontaktverbot untersagt
- Ab 20. April dürfen Geschäfte bis 800 Quadratmeter (Mietvertrag) öffnen
- Autohändler, Buchhändler und Fahrradhändler dürfen öffnen, keine Quadratmeterbegrenzung
- Einkaufszentren wie Allee-Center Magdeburg darf öffnen, 800 Quadratmeter gilt pro Geschäft
- Dringend Mund-Nasen-Maske empfohlen
- Universitäten starten digital - Schulbetrieb beginnt teilweise am 23. April
- Prüfungsjahrgänge 2020 starten am 23. April mit den Prüfungsvorbereitungen
- Unterrichtsstart am 4. Mai für Schulabschluss 2021
- Andere Klassen starten nach und nach
- Hochschulen starten Sommersemester digital
- Restaurants, Hotels, Friseure, Museen oder Zoos bleiben weiter geschlossen
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