· 

Arbeit im Home-Office unbürokratisch fördern

Arbeit im Home-Office sollte an jedem Tag mit fünf Euro, höchsten mit jährlich 600 Euro, steuerlich gefördert werden, diesen Vorschlag begrüßte Steuerberater und Rechtsbeistand Wolf-Dieter Kleinschmidt ausdrücklich.


Arbeit im Home-Office sollte an jedem Tag mit fünf Euro, höchsten mit jährlich 600 Euro, steuerlich gefördert werden. Diesen Vorschlag des hessischen Finanzministers Boddenberg begrüßte Steuerberater und Rechtsbeistand Wolf-Dieter Kleinschmidt ausdrücklich, weil damit der tatkräftige Einsatz von Mitarbeitern zu Hause auch steuerlich gewürdigt wird. Denn immer mehr Unternehmen werden – nicht nur in den Zeiten der Corona-Pandemie – die Arbeit im Home-Office ermöglichen.

 

Nach den geltenden steuerlichen Regelungen können jedoch die Aufwendungen oft nicht geltend gemacht werden, weil es sich nicht um ein abgeschlossenes häusliches Arbeitszimmer handelt, so Kleinschmidt. Diese Definition werde auch sehr einschränkend ausgelegt.

 

Deshalb sollten nach dem hessischen Vorschlag die steuerlichen Vorteile mit einem Wahlrecht unbürokratisch ausgeweitet werden. Der Arbeitsplatz in der Wohnung müsse dann keine besonderen Voraussetzungen erfüllen: ob am Küchentisch, in einer Arbeitsecke oder in einem getrennten Raum gearbeitet werden, solle keinen Unterschied machen. Das trage zur Steuervereinfachung bei und könne helfen, die in der gegenwärtigen Praxis häufigen Konflikte mit dem Finanzamt bei den Arbeitszimmerkosten zu befrieden.

 

Die neue Regelung würde also beiden Seiten helfen: Steuerpflichtige hätten weniger Bürokratie beim Ausfüllen der Steuererklärung und auch die Finanzämter würden entlastet.

 

Ob aber der Bundesfinanzminister diese Idee umsetzen wird, bleibt jedoch abzuwarten.



Kommentar schreiben

Kommentare: 0