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Die neue Corona-Verordnung für Sachsen-Anhalt wurde heute beschlossen

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie sind die geltenden Einschränkungen vorerst bis zum 14. Februar 2021 verlängert worden. Dies hat das Kabinett heute in Magdeburg beschlossen.


Sachsen-Anhalt setzt damit die Vereinbarungenzwischen der Bundeskanzlerin und den Regierungschefs der Länder vom 19. Januar 2021 um. Die geänderte Neunte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung gilt ab 25. Januar2021.

 

Hintergrund sind die anhaltend hohen Corona-Infektionszahlen und die Ausbreitung neuer ansteckender Virus-Mutationen.Neu aufgenommen wurde die Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes beim Einkaufen und im öffentlichen Personennahverkehr.

 

Das sind mehrlagige Einwegmasken, die auch als OP-Maske oder Einwegschutzmaske bezeichnet werden. Aber auch partikelfiltrierende Halbmasken (FFP2-oder FFP3-Maske) können beim Einkaufen oder im öffentlichen Personennahverkehr getragen werden. In diesen Bereichen ist ab Montag das Tragen einer Alltagsmaske nicht mehr ausreichend.

 

Dritte Verordnung 22.02.2021
Dritte Verordnung zur Änderung der Neunten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 22. Januar2021.
20210122135548._uunterschrieben.pdf
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Sachsen-Anhalts Schulen und Kindergärten bleiben bis auf eine Notbetreuung weiter geschlossen.

 

Die Kontaktbeschränkungen gelten ebenfalls weiter bis zum 14. Februar2021. Das heißt, erlaubt sind private Zusammenkünfte nur im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person. Kontakte sollten auf das absolut notwendige Minimum beschränkt bleiben, die Zahl der Haushalte, aus der die weiteren Personen kommen, sollten möglichst konstant gehalten werden.

 

Die geänderte Verordnung sieht aber auch eine Entlastung für Familien vor: Bei der Betreuung ihrer Kinder bis 14 Jahre können sich zwei Familien nun gegenseitig unterstützen. Zudem wurde in der geänderten Verordnung klargestellt, dass eigene Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres bei einem Besuch mitgenommen werden dürfen. Diese waren zuvor bei den Kontaktregeln nicht ausgenommen worden.

 

Listenparteitage etablierter Parteien zur Aufstellung von Bewerbern zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. Juni 2021 müssen auf einen Zeitpunkt nach dem 14. Februar 2021 verschoben werden. Die etablierten Parteien haben noch ausreichend Zeit, ihre Aufstellungen rechtzeitig bis zur Einreichungsfrist der Wahlvorschläge am 19. April 2021 vorzunehmen. Nur für nicht etablierte Parteien, die für die Teilnahme an der Landtagswahl Unterstützungsunterschriften sammeln müssen, bestehen Ausnahmen.

 

Im Zweifelsfall ist die Landeswahlleitung zu beteiligen.Geschäfte, Gastronomie, Sport-und Kulturstätten bleiben ebenfalls vorerst bis zum 14. Februar 2021 geschlossen. Die neue Arbeitsschutzverordnung des Bundes vom 20. Januar 2021 regelt zudem, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, soweit es die Betriebsabläufe zulassen, Homeoffice anzubieten. Aber auch die Arbeit im Betrieb muss sicher sein, wenn der Arbeitsplatz nicht nach Hause verlegt werden kann. Dazu sind entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen.

 


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Kommentare: 10
  • #1

    Lisa (Dienstag, 19 Januar 2021 21:48)

    Nur wer kontrolliert all diese Verordnungen???
    Ich wohne in einer kleinen Stadt im Salzlandkreis, hier laufen in den Geschäften immer
    noch Leute ohne Maske und Einkaufswagen herum.Und wenn man um die Einhaltung der Abstandes bittet, bekommt man einen dummen Kommentar. Sogar das Verkaufspersonal läuft ohne Maske im Ladenbereich und packt Ware aus.
    Jugendliche treffen sich Nachmittags in Gruppen und spazieren durch die Stadt. Wir brauchen nicht nur FFP2 Masken, sondern
    Kontrollen und vor allem Bußgelder die auch kassiert werden !!!

  • #2

    Hildegard (Mittwoch, 20 Januar 2021 15:03)

    Kann ich nur bestätigen, Verschärfungen bringen nichts da nicht mal die einfachsten Maßnahmen kontrolliert bzw durchgesetzt werden.

  • #3

    Paul (Freitag, 22 Januar 2021 17:13)

    Ich bin der gleichen Meinung.Auf dem Markt Dienstag& Freitag Massen von Menschen...vor allem Rentner,die eigendlich Zuhause bleiben sollen.An der Gulaschkanone stehen sie mit Kaffee.Gegenüber von Rewe wird sich getroffen und geschwatzt. So können die Zahlen nicht runter gehen.Endlich mal Kontrollen durchführen.

  • #4

    Lisa (Freitag, 22 Januar 2021 19:54)

    Ich wohne in Staßfurt und hier ist jeden Abend die Hölle los. Jugendliche treffen sich am Bahnhof oder an anderen Plätzen in der Stadt. In den Läden gibt es Leute die ohne Maske rumlaufen, es interessiert keinen.

  • #5

    Tine (Freitag, 22 Januar 2021 22:04)

    Was nützt es, wenn beim Einkaufen ganz viele Leute die Maske unter der Nase tragen, da hilft auch keine FFP2 oder OP Maske. Da sollte das Ordnungsamt mal Kontrollen machen. Oder jeden Vormittag am Dönerstand vor Kaufland, da stehen immer dieselben Personen eng zusammen ohne Maske.

  • #6

    Mäuschen (Freitag, 22 Januar 2021 22:25)

    Also ich lese das hier mit Entsetzen, jeder sollte sich an seine eigene Nase fassen gerade die die sich aufregen laufen ohne Maske rum treffen sich in scharren auf öffentlichen Plätzen mal schön den Ball flach halten und sich nicht einmischen sondern einfach mal den Mund halten das ist meine meinung oder seit ihr die Regierungsspitzel von morgen.

  • #7

    DavideriX (Freitag, 22 Januar 2021 22:47)

    Auszug von heut zum Thema Masken

    (2) Als textile Barriere im Sinne einer Mund-Nasen-Bedeckung (nichtmedizinische
    Alltagsmaske) nach dieser Verordnung gilt jeder Schutz, der aufgrund seiner
    Beschaffenheit geeignet ist, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen
    Tröpfchenpartikeln durch Husten, Niesen und Aussprache zu verringern, unabhängig von
    einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie (ausreichend sind daher auch
    aus Baumwolle oder anderem geeigneten Material selbstgeschneiderte Masken, Schals,
    Tücher, Buffs und Ähnliches). Ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz im Sinne dieser
    Verordnung ist eine mehrlagige Einwegmaske (z. B. eine medizinische Gesichtsmaske
    nach der europäischen Norm EN 14683:2019-10 oder ein vergleichbares Produkt;
    handelsüblich als OP-Maske, Einwegmaske oder Einwegschutzmaske bezeichnet) oder
    eine partikelfiltrierende Halbmaske (z. B. FFP2- oder FFP3-Maske). Soweit nach dieser
    Verordnung eine Verpflichtung zur Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung oder
    eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes vorgeschrieben ist, gilt dies nicht für
    folgende Personen:
    1. Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres,
    2. Gehörlose und schwerhörige Menschen, ihre Begleitperson und im Bedarfsfall für
    Personen, die mit diesen kommunizieren,
    3. Personen, denen die Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung wegen einer
    Behinderung, einer Schwangerschaft oder aus gesundheitlichen Gründen nicht
    möglich oder unzumutbar ist; dies ist in geeigneter Weise (z. B. durch plausible
    mündliche Erklärung, Schwerbehindertenausweis, ärztliche Bescheinigung) glaubhaft
    zu machen.
    Zur Überwachung der Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung eingesetzte Personen sind
    über die Ausnahmen in geeigneter Weise zu unterrichten.

    Stoff ist auch okay...aber Meine Meinung ist eine FPP3 besser als FPP2 - da die 2er nur für Handwerklichen Bereich gedacht ist und somit keine Medizinische Maske ist...das arbeiten sollte man auch vorsichtig machen...und vorallem längere Pausen...dauerhaft nein.

    MfG

  • #8

    Müller (Freitag, 22 Januar 2021 23:29)

    Private Zusammenkünfte nur mit einer Person, bei der Betreuung von Kindern bis 14 Jahre können sich 2 Familien gegenseitig unterstützen??? Kinder bis 3 Jahre können bei einem Besuch mitgenommen werden ( was macht man mit dem 4-jährigen Kind)???
    Also kann mein Sohn mit dem 3-jährigen Kind zu mir kommen, das 4-jährige darf nicht kommen.
    2 Familien mit je 4 Kinder dürfen sich gegenseitig unterstützen.( 8 Kinder + 4 Erwachsene könnten da zusammen sein)
    Was ist das denn.....??? Ich sehe da keinen Sinn dabei.

  • #9

    Klaus (Samstag, 23 Januar 2021 07:29)

    Verschärfung bringt nichts es gibt keine kontrolle Kaufland Bernburg nein Spielplatz nein
    Kontrolle falsch parker ja

  • #10

    Mirko (Samstag, 23 Januar 2021 10:05)

    Was stimmt mit euch nicht. Wenn es euch stört dann bleibt doch einfach zu Hause. Denn Rest interessiert es nicht mehr.