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Kostenlose Corona-Tests für Öffnungsstrategie zum 22. März

Ab morgen sollen BürgerInnen 1x pro Woche die Möglichkeit haben, sich kostenlos testen zu lassen. Fieberzentren werden nach Verfügbarkeit mit den Tests beginnen.


Ab morgen sollen BürgerInnen 1x pro Woche die Möglichkeit haben, sich kostenlos testen zu lassen. Fieberzentren werden nach Verfügbarkeit mit den Tests beginnen. Laut Ministerin GrimmBenne sollen Tests auch künftig in Apotheken möglich sein - die Gespräche dazu laufen. 

 

In der heutigen Landespressekonferenz betonte Ministerpräsident Reiner Haseloff, dass weitere Öffnungsschritte möglich sein sollen, diese jedoch nur mit einer Teststrategie flankiert werden können.

Im Fünf-Stufen-Plan zur schrittweisen Öffnungen für Handel, Sport und Kultur in Abhängigkeit von Inzidenzen und ihrer Dauer wird nun eine Inzidenz von 50 genannt. Jedoch sind diese mit strengeren Regeln, etwa Voranmeldungen oder Corona-Tests verbunden. Somit könnten Besuche im Theater, Kinos und Außengastronomie theoretisch ab dem 22. März möglich sein.

 

Die Öffnung der Außengastronomie könnte demnach für Besucher mit vorheriger Terminbuchung mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung nach folgenden Vorraussetzungen möglich sein:

 

  • Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen nur mit tagesaktuellem COVID-19 Schnell- oder Selbsttest der Tischgäste
  • Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos für Besucherinnen und Besuchern mit einem tagesaktuellen COVID-19 Schnell- oder Selbsttest
  • kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport im Außenbereich unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen tagesaktuellen COVID-19 Schnell- oder Selbsttest verfügen.

Diese kostenpflichtigen Tests sollen Veranstalter oder Gastronomen vor Ort verlangen, aber auch Ärzte oder Apotheken könnten diesen Test vornehmen und seine Glaubwürdigkeit dokumentieren.

 

Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen in dem Land oder der Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft (Notbremse).

 

Wenn die 7-Tage-Inzidenz 14 Tage lang nach dem Inkrafttreten des dritten Öffnungsschritts landesweit oder regional stabil bei unter 50 Neuinfektionen bleibt, kann das Land entsprechend landesweit oder regional folgende weitere Öffnungen vorsehen.

 

Formal wird der Lockdown bis zum 28. März verlängert. Dennoch gibt es Lockerungen: Seit Montag dürfen sich zwei Haushalte mit maximal fünf Erwachsenen treffen – Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt.


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