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Wohnungen für Flüchtlinge: Vermieter bleiben bisher auf Kosten sitzen

Vermieter zeigen vor allem Unverständnis für die Bürokratie, stehen doch für die rund 100 bereit gestellten Wohnungen ca. 100.000 Euro Mietzahlungen für drei Monate aus.


Viele private und öffentliche Vermieter sind den Aufruf der Kommunen gefolgt und haben ukrainische Flüchtlinge aufgenommen oder in Wohnungen unter gebracht. Zudem organisierte die Stadt Bernburg Möbel und übernahm die Einrichtungen der Wohnungen mit Inventar.

 

So wurden in den letzten elf Wochen über 100 Wohnungen für ukrainische Flüchtlinge hergestellt und an die Stadt Bernburg übergeben werden. Schnell und unbürokratisch reagierten private und öffentliche Vermieter, um zu vermeiden, das Geflüchtete in zentralen Aufnahmestationen, wie beispielsweise der Bruno-Hinz Sporthalle übernachten müssen.

 

Im Salzlandkreis wurden 2.031 Menschen aufgenommen und registriert, die vor den Kriegsfolgen in der Ukraine geflüchtet waren. Mit Anmeldung durch das Einwohnermeldeamt der Stadt Bernburg beantragten die Geflüchteten Leitungen nach dem Asylbewerbergesetz. Auch die Übernahme der Kosten wurden beim Fachdienst Ausländer- und Asylrecht des Salzlandkreises beantragt, Zudem unterhielten Wohnungsgeber und die Behörden ständigen Kontakt.

 

Wie eine Recherche ergab, wurden allerdings bis auf ganz wenige Aussnahmen bisher weder Mieten für März, April oder Mai bezahlt. Vermieter zeigen vor allem Unverständnis für die Bürokratie, stehen doch für die rund 100 bereit gestellten Wohnungen ca. 100.000 Euro Mietzahlungen für drei Monate aus. Ab dem 1. Juni übernimmt das Jobcenter die Grundsicherungsleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II. Wer dann die ausstehenden Mieten übernimmt, ist noch offen.   

 

Auf schriftliche Anfrage teilte der Salzlandkreis mit, das mit der Vielzahl von Anträgen im zuständigen Fachdienst Ausländer- und Asylrecht zwar frühzeitig personell aufgestockt wurde, gleichwohl aber die rechtssichere Antragsbearbeitung eine gewisse Zeit dauert. Darüber haben wir insbesondere die kommunalen Wohnungsunternehmen in Kenntnis gesetzt und um Verständnis gebeten.

 

Prioritär war zunächst die Antragsbearbeitung der Anträge, die Voraussetzung für die Auszahlung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind. Davon sind rund Zweidrittel mittlerweile beschieden. Daneben werden die Anträge im Fachdienst mit Hochdruck bearbeitet, die zur Erstattung der Kosten zur Unterkunft notwendig sind.

 

Soweit alle notwendigen Unterlagen vorliegen, können die Anträge bearbeitet werden. Hilfreich ist in diesem Zusammenhang, dass fast alle ukrainischen Geflüchteten sogenannte Abtrittserklärungen unterschrieben haben. So können die Vermieter ihre Ansprüche selbst gegenüber dem Salzlandkreis geltend machen.

 

Außerdem ist eine Fiktionsbescheinigung nötig, mit welcher Ausländer in Deutschland das Bestehen eines vorläufigen Aufenthaltsrechts nachweisen, das mit dem bei der Ausländerbehörde gestellten Antrag auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis häufig entsteht.

 

Ab dem 1. Juni sollen Flüchtlinge aus der Ukraine Anspruch auf staatliche Grundsicherungsleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II haben. Darauf haben sich Bund und Länder Anfang April verständigt. Damit fallen anerkannte ukrainische Flüchtlinge ab Juni nicht mehr unter das Asylbewerberleistungsgesetz, sondern erhalten ihre finanzielle Unterstützung künftig über das Jobcenter.

 

„Wir arbeiten auf Hochtouren daran, diesen Rechtskreiswechsel für die aktuell circa 800 Bedarfsgemeinschaften weitestgehend unkompliziert und pünktlich umzusetzen“, erklärt Thomas Holz, Betriebsleiter des Jobcenters Salzlandkreis. „Da verschiedene Rechtsfragen vom Gesetzgeber noch konkret ausgestaltet werden müssen, stellt uns die Kurzfristigkeit dieser Aufgabe vor enorme Herausforderungen.“


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Kommentare: 6
  • #1

    Steffen Eggert (Dienstag, 17 Mai 2022 13:58)

    Nachdem jahrzehntelang Mittelständler bittere Erfahrungen mit der Öffentlichen Hand machten, dürfen dies nun Wohnungsgenossenschaften und private Vermieter tun. Wer sich ruinieren möchte schließt Verträge mit Behörden. Deren Zahlungsmoral sollte eigentlich jeder kennen. Da kann man nur sagen , lernen durch Schmerzen.

  • #2

    Gerd Müller (Dienstag, 17 Mai 2022 15:44)

    Wer sich "LIEBKIND" machen will, soll es und natürlich Kosten übernehmen. Rentner mit 1000 EUR bekommen weder Wohngeld noch Entlastungen der Ampelregierung müssen meist gut die Hälfte für Miete sowie extreme Preiserhöhungen stemmen, die mehr als die jährliche Erhöhung zum 30.7. ausmacht

  • #3

    lxbfYeaa (Mittwoch, 18 Mai 2022 08:17)

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  • #4

    lxbfYeaa (Mittwoch, 18 Mai 2022 08:18)

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  • #5

    lxbfYeaa (Mittwoch, 18 Mai 2022 08:37)

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  • #6

    lxbfYeaa (Mittwoch, 18 Mai 2022 08:38)

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