
Die neue Gleichstromtrasse kommend aus Wolmirstedt soll ab Neugattersleben parallel zur Autobahn A14 in Richtung Strenzfeld und Plötzkau als Erdkabel verlaufen.

Der Netzbetreiber 50Hertz hat seine überarbeiteten Pläne für den Süd-Ost-Link vorgestellt, der überschüssigen Windstrom aus Norddeutschland bis nach Bayern transportiert soll. In unserer Region könnte die Trasse demnach unterirdisch der A 14 und A 9 folgen und östlich an Halle, Merseburg und Weißenfels vorbei führen.
Doch andere Trassenführung für Stromautobahn?
Die geplante Stromautobahn nach Bayern soll im Süden Sachsen-Anhalts nun doch einen anderen Verlauf nehmen. Die Planer haben der Bundesnetzagentur jetzt ihre Pläne übermittelt. Danach soll der sogenannte Südostlink jetzt nicht mehr westlich, sondern östlich von Halle verlaufen. Die nun vorgeschlagene Trasse soll zudem auch nicht mehr die Saale-Unstrut-Region berühren. Sollten die Pläne grünes Licht von der Bundesnetzagentur erhalten, werden sie in den Regionen einen Monat lang öffentlich ausgelegt. Gegen den Verlauf der Trasse gab es im Süden Sachsen-Anhalts mehrfach Proteste.
Wolmirstedt – Isar (SuedOstLink)
Das Vorhaben 5 soll als Neubaumaßnahme zwischen den Umspannwerken Wolmirstedt in Sachsen-Anhalt und Isar in Bayern realisiert werden. Die im Netzentwicklungsplan als Korridor D bezeichnete Leitung wurde von den beteiligten Übertragungsnetzbetreibern in der Vergangenheit auch »Gleichstrompassage Süd-Ost« genannt. Sie soll in HGÜ-Technik und als Erdkabel ausgeführt werden.
Streckenverlauf
Die Verbindung soll sich über etwa 534 Kilometer zwischen den Netzverknüpfungspunkten Wolmirstedt in Sachsen-Anhalt und Isar in Bayern erstrecken. Für die Genehmigung im Rahmen der Bundesfachplanung haben die Vorhabenträger das Vorhaben in vier Abschnitte aufgeteilt – Details zu deren Verlauf finden Sie auf den jeweiligen Abschnittsseiten. Da es sich um eine Gleichstromverbindung handelt, kann die Leitung nicht abschnittsweise, sondern nur vollständig in Betrieb genommen werden.
Hintergrund
Das Vorhaben ist erforderlich, da es durch einen massiven Zubau erneuerbarer Energien in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt zu Engpässen im Stromtransport nach Bayern kommt. Dort werden bis 2022 die noch verbliebenen Atomkraftwerke endgültig vom Netz gehen. Überdies reduziert das Vorhaben Ringflüsse von Nordostdeutschland durch Polen und Tschechien nach Süddeutschland.
Gesetzliche Grundlage für die Höchstspannungsleitung Wolmirstedt – Isar ist das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) vom 31. Dezember 2015, welches auf dem Netzentwicklungsplan Strom 2024 beruht. Im Bundesbedarfsplan ist das Vorhaben als Nummer 5 aufgelistet, im Netzentwicklungsplan 2024 der Übertragungsnetzbetreiber als Korridor D beziehungsweise Maßnahme D18. Das Vorhaben war bereits in der alten Fassung des BBPlG enthalten. Dort hatte es den Startpunkt Lauchstädt und den Endpunkt Meitingen.
Alle vier Abschnitte des Vorhabens befinden sich im Bundesfachplanungsverfahren. Die Vorhabenträger TenneT und 50Hertz haben die entsprechenden Anträge jeweils gemeinsam gestellt. Details zum Stand der Verfahren finden Sie auf den unten verlinkten Abschnittsseiten.
Abschnitte
Wolmirstedt – Raum Naumburg/Eisenberg (Abschnitt A, ST/SN/TH, 192 km)
Die beiden Vorhabenträger beantragten am 8. März 2017 die Bundesfachplanung gemäß § 6 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG). Im Mai 2017 fanden Antragskonferenzen statt und im August legte die Bundesnetzagentur den Untersuchungsrahmen fest. Dieser wurde am 6. Oktober 2017 in einigen Punkten angepasst. Die Vorhabenträger haben am 30. April 2019 Unterlagen nach § 8 NABEG eingereicht; die Bundesnetzagentur prüft diese nun auf Vollständigkeit.
Raum Naumburg/Eisenberg – Raum Hof (Abschnitt B, ST/SN/TH/BY, 83 km)
Die beiden Vorhabenträger beantragten am 12. April 2017 die Bundesfachplanung gemäß § 6 NABEG. Am 13. Juni 2017 fand eine Antragskonferenz statt und am 30. November 2017 legte die Bundesnetzagentur den Untersuchungsrahmen fest. Die Vorhabenträger haben am 30. November 2018 die Unterlagen nach § 8 NABEG eingereicht. Die Bundesnetzagentur hat diese vom 30. Januar bis 28. Februar 2019 öffentlich ausgelegt.
Raum Hof – Raum Schwandorf (Abschnitt C, BY, 137 km)
Die beiden Vorhabenträger beantragten am 29. März 2017 die Bundesfachplanung gemäß § 6 NABEG. Am 17. und 31. Mai 2017 fanden Antragskonferenzen statt und am 6. Oktober 2017 legte die Bundesnetzagentur den Untersuchungsrahmen fest. Die Vorhabenträger haben am 21. Dezember 2018 die Unterlagen nach § 8 NABEG eingereicht. Die Bundesnetzagentur hat diese vom 13. Februar bis 12. März 2019 öffentlich ausgelegt.
Raum Schwandorf – Isar (Abschnitt D, BY, 122 km)
Die beiden Vorhabenträger beantragten am 26. April 2017 die Bundesfachplanung gemäß § 6 NABEG. Am 27. und 28. Juni 2017 fand eine Antragskonferenz statt und am 21. Dezember 2017 legte die Bundesnetzagentur den Untersuchungsrahmen fest. Die Vorhabenträger haben am 29. März 2019 die Unterlagen nach § 8 NABEG eingereicht. Die Bundesnetzagentur legt diese ab dem 9. Mai 2019 öffentlich aus.
Quelle: Bundesnetzagentur Stand: 30. April 2019
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