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Landrat fordert Überarbeitung des Krankenhausgesetzes

AMEOS Regionalgeschäftsführer, Robert Möller: "Ich habe so was noch nie erlebt, dass ein Landrat ohne persönliche Rücksprache sich an verschiedene Instanzen wendet." Markus Bauer regt für das Land Sachsen-Anhalt die Überarbeitung des Krankenhausgesetzes an.


Am Dienstag tagte der Gesundheits- und Sozialausschuss des Salzlandkreises zum Thema: "Hilfsfristerfüllung im Rettungsdienstbereich des Salzlandkreises und über den Sachstand der Aufnahmebereitschaft durch die Klinikstandorte im SLK", zu welchem auch AMEOS Regionalgeschäftsführer, Robert Möller eingeladen war.

 

Zuvor hatte Landrat Markus Bauer die aktuelle Situation schriftlich und sehr ausführlich mit vielen Beispielen untersetzt, an die Ministerin für Arbeit, Soziales und Integration sowie an den Minister für Inneres und Sport gesendet. Hierbei wurde insbesondere um Klärung der Situation und um Aufklärung gebeten.

 

AMEOS Regionalgeschäftsführer, Robert Möller - Ich habe so was noch nie erlebt

 

Im Gesundheitsausschuss des Kreistages sagte Robert Möller: Ich bin ein Freund von offenen Worten..., Ich bin erstaunt darüber, dass Herr Bauer, bevor wir die Gelegenheit hatten, uns über Unstimmigkeiten auszutauschen..., eine ganze Reihe von Instanzen in Gang gesetzt hat..., mit der Antwort von AMEOS war man offenbar nicht zufrieden, dadurch ist die Situation eskaliert. Ich habe so was noch nie erlebt, dass ein Landrat ohne persönliche Rücksprache sich an verschiedene Instanzen wendet."


Landrat Markus Bauer regt Überarbeitung des Krankenhausgesetzes an.

 

Landrat Markus Bauer regt für das Land Sachsen-Anhalt die Überarbeitung des Krankenhausgesetzes (KHG LSA) an. Denn im Salzlandkreis gibt es Probleme bei der Aufnahme von Patienten an den Klinikstandorten.

 

 

Sachstand der Aufnahmebereitschaft durch die Klinikstandorte im Salzlandkreis /Auszug Mitteilungsvorlage - M/0281/2018)

 

Da sich die Klinikabmeldungen in letzter Zeit häufen, hat der Landrat Herr Bauer nochmals eine Aufforderung an die Klinikleitung von AMEOS gesendet, der Verpflichtung aus § 9 Absatz 6 Rettungsdienstgesetz des Landes Sachsen-Anhalt nachzukommen. Dieser Paragraph regelt, dass stationäre medizinische Einrichtungen, die über eine Not-aufnahme verfügen, die vom Rettungsdienst erstversorgten Notfallpatienten zur weiteren Notfall-versorgung aufnehmen müssen. Sie haben Vorsorge zu treffen, damit Notfallpatienten unverzüg-lich in der stationären medizinischen Einrichtung in die medizinischen Fachgebiete übernommen werden können oder verlegt werden.


Dieser Grundsatz wird derzeit in den Kliniken im Salzlandkreis nicht immer eingehalten. Häufig sind in der Leitstelle nur einzelne Stationen abgemeldet, aber trotzdem werden Patienten in der Notaufnahme nicht angenommen und behandelt bzw. Rettungswagen müssen Stunden warten bis die Patienten abgenommen werden. Dies hat wiederum zur Folge, dass die Rettungswagen und der Notarzt sehr lange gebunden sind und für andere Notfälle nicht zur Verfügung stehen.

Klinikleitung AMEOS in Zürich und die AMEOS Regionalleitung Ost aufgefordert

 

Am 06.03.2018 wurden die Klinikleitung AMEOS in Zürich und die AMEOS Regionalleitung Ost mit Sitz in Aschersleben nochmals aufgefordert, ihrer gesetzlichen Verpflichtung gemäß § 9 Abs. 6 Rettungsdienstgesetz LSA nachzukommen. Gleichzeitig wurde die Situation nochmals schriftlich und sehr ausführlich mit vielen Beispielen untersetzt durch den Landrat an die Ministerin für Arbeit, Soziales und Integration sowie an den Minister für Inneres und Sport gesendet. Hierbei wurde insbesondere um Klärung der Situation und um Aufklärung gebeten, wer die Verstöße der Kliniken gegen den § 9 Abs. 6 Rettungsdienstgesetz LSA (Aufnahmeverpflichtung in der Notaufnahme) ahndet.


Am 07.03.2018 wurde auch das AWO-Krankenhaus Calbe auf seine Aufnahmeverpflichtung aus dem Rettungsdienstgesetz hingewiesen. Weiterhin werden ständig das Landesverwaltungsamt, die Kassenärztliche Vereinigung, der Fach-dienst Rechtsangelegenheiten sowie der Fachdienst Gesundheit des Salzlandkreises und der Ärztliche Leiter Rettungsdienst involviert. Am 13.03.2018 wurde auch der Verhandlungspartner der Kostenträger im Rettungsdienst einbezogen, da durch die Abmeldungen der Krankenhäuser eine sehr starke Problemverschiebung auf den Rettungsdienst in Bezug auf die Pflicht zur Hilfsfristerfüllung und die damit verbundenen Kosten erfolgt.

 

Die Landkreise und kreisfreien Städte sichern [gemäß § 1 Abs. 1 KHG LSA] zwar die Krankenhausversorgung der Bevölkerung als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises nach den Maßgaben des Krankenhausplanes, wobei die Vielfalt der Krankenhausträger zu beachten ist, insbesondere ist gemeinnützigen und privaten Krankenhausträgern ausreichend Raum zu geben, so im Gesetz. In Bezug auf die Krankenhausversorgung mittels der gemeinnützigen und privaten Krankenhausträger fehlen den Landkreisen und kreisfreien Städte jedoch die erforderlichen gesetzlichen Überwachungs- und Sanktionsmöglichkeiten. Insoweit ist eine Novellierung des Krankenhausgesetzes dringend erforderlich, schätzt Bauer ein.



Landrat informiert Ministerin für Arbeit, Soziales und Integration sowie Minister für Inneres und Sport

 

Aufgrund der Dringlichkeit dieser Angelegenheit und des Umstandes, dass der Salzlandkreis leider keinen direkten Zugriff bzw. keine direkte Handhabe auf den Klinikbetreiber hat, wurden durch den Landrat die Ministerin für Arbeit, Soziales und Integration, Frau Grimme-Benne sowie der Minister für Inneres und Sport, Herr Stahlknecht des Landes Sachsen-Anhalt über die Situation informiert und um Hilfe bei der Verbesserung der Situation gebeten.

 

Chronologie der veranlassten Maßnahmen


Im November 2017 erging eine Aufforderung des Landrates Herrn Bauer an die AMEOS-Klinikleitung in Zürich, die entstandene Situation der Krankenhausabmeldungen abzustellen. Die Antwort erbrachte nicht den gewünschten Erfolg.


Da im Februar 2018 vermehrt Mitteilungen der Leitstellen- und Rettungsdienstmitarbeiter sowie von Notärzten eingingen, die sich über die Abmeldungen der Kliniken beschweren, wurden das Landesverwaltungsamt und der Landkreistag einbezogen, um zu ermitteln wer Verstöße gegen die Aufnahmeverpflichtung verfolgt. Durch diese Gremien wurden das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration sowie das Ministerium für Inneres und Sport informiert.

 

Im Innenministerium fand am 05.03.2018 zum Thema eine Arbeitsberatung statt. In Folge dessen mussten bis zum 07.03.2018 alle Landkreise und kreisfreien Städte die Krankenhausabmeldungen vom 01.01.2017 bis zum 28.02.2018 melden. Die Meldung erfolgte durch den Fachdienst 33. Allein vom 01.01. bis 23.03.2018 sind 187 Abmeldungen einzelner Stationen - auch von Notfallaufnah-men - in der Leitstelle dokumentiert.

Nur eingeschränktes rechtliches Eingriffsrecht des Landkreises

 

Die derzeitige Fassung des Krankenhausgesetzes ist aus dem Jahr 2005. Insbesondere mangele es laut Kreisverwaltung an der Regelung der Krankenhausaufsicht im Land. Das trifft den Salzlandkreis besonders schwer, da die Krankenhausversorgung durch private Klinikbetreiber wahrgenommen wird und bei den aktuellen Problemen ein nur eingeschränktes rechtliches Eingriffsrecht des Landkreises besteht. Zudem ist der Salzlandkreis Vertragspartner eines Klinikbetreibers, eine Tatsache die insofern auch zu berücksichtigen ist. Im Kreisgebiet ist der private Klinikbetreiber an vier von fünf Standorten der gleiche.

 

Landrat Markus Bauer möchte Mitarbeiter der Leitstelle, Rettungssanitäter und Notärzte, aber auch das medizinische Personal vor Angriffen schützen

 

Landrat Markus Bauer möchte die Wertschätzung für die täglich anspruchsvolle Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Leitstelle des Landkreises, der Rettungssanitäter und Notärzte, aber auch des medizinischen Personal in den Kliniken selbst, hervorheben und vor Angriffen schützen. „So wie in den letzten Monaten geht es nicht weiter“, sagt Bauer dessen Kreisverwaltung alle Informationen zu Engpässen der Notfallversorgung in Kliniken öffentlich macht. Die Hoffnung liegt darin, mit dieser Transparenz eine Kehrtwende einzuleiten und dass die Formulierungen vergleichbarer Gesetze anderer Bundesländer auch in Sachsen-Anhalt Schule machen. Im 1. Quartal 2018 wurden im Salzlandkreis insgesamt 207 Abmeldungen einzelner Stationen dokumentiert. Im Vorjahreszeitraum waren es nur insgesamt 33 Abmeldungen.

 

„Wir müssen jetzt ganz klare Prioritäten setzen“

 

Gerade bei einer so wichtigen Angelegenheit wie der Notfallversorgung dürfe nach dem Erkennen akuter Einschränkungen keine Zeit verloren gehen, mahnt er an. Der 47-Jährige möchte die Situation am liebsten ad hoc ändern und kämpft deshalb um Aufmerksamkeit für sein Anliegen. „Es geht um Leib und Leben“, macht Bauer die Dringlichkeit deutlich. „Wir müssen jetzt ganz klare Prioritäten setzen“, ist er überzeugt. Die fachliche Arbeit von Klinikbetreibern werde nicht in Frage gestellt, macht Bauer klar. Seine Erwartungshaltung sei die „uneingeschränkte Zusammenarbeit aller Beteiligten“ mit dem Ziel der Sicherstellung der Krankenhausversorgung im Salzlandkreis.




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