Streik der Salus in Bernburg

Mehrere hundert Mitarbeiter der Salus gGmbH aus Bernburg und Uchtspringe demonstrierten am heutigen Montag gegen Sonderzahlungskürzungen. Mit einem fünfstündigen Protestmarsch durch Bernburg machten Sie unter lautem Pfeifkonzerten auf Ihre Lage aufmerksam. Die jährliche Sonderzahlung (das sog. Weihnachtsgeld) wurde bis 1993 in Höhe eines kompletten Monatsbezugs (13. Gehalt) gezahlt. Seit 1994 wurde es in mehreren Schritten gesenkt, bis 2003 auf rd. 84 Prozent eines Monatsbezugs. Ab 2004 belief sich die Sonderzahlung für Beamte und Richter des Bundes sowie für Soldaten auf 60 Prozent eines Monatsbezugs. Dieser Betrag wurde im Bund ab 2006 für 5 Jahre um die Hälfte reduziert.


Ausgezahlt wurden ab 2006 also noch 30 Prozent eines Monatsbezugs (entsprechend 2,5 Prozent eines Jahresbezugs). Die Kürzung von 5 Prozent auf 2,5 Prozent eines Jahresbezugs sollte ursprünglich in 2011 auslaufen, wurde 2010 angesichts der damaligen aktuellen Lage jedoch um 4 Jahre verlängert. Mit der jetzt vorgesehenen Maßnahme wird der Gesamt-Kürzungszeitraum verringert, von 9 auf 6 Jahre.

Der Bundestag hat heute dem Gesetz zur Rücknahme der bisherigen Sonderzahlungskürzung zugestimmt. Damit erhalten Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Soldatinnen und Soldaten des Bundes ab dem Jahre 2012 wieder eine Sonderzahlung in Höhe von rund 5 % der Jahresbezüge. Wir begrüßen die heute getroffene Entscheidung, so ver.di. Stets haben wir gegenüber der Bundesregierung und dem Bundestag Kritik an der zunächst beschlossenen Sonderzahlungskürzung bis zum Jahre 2016 erhoben und Korrekturen eingefordert. Unser Arbeit und unsere Beharrlichkeit in dieser Sache war erfolgreich!

 

Beamtinnen und Beamte des Bundes im öffentlichen Dienst, erhalten ab dem kommenden Jahr wieder eine Sonderzahlung in Höhe von 60 % eines Monatsentgelts. Dies entspricht in etwa 5 % Jahresbezüge. Die Sonderzahlung wird monatlich ausbezahlt. Grundlage hierfür ist das Bundesbesoldungsgesetz. Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Bundes, ehemals öffentlicher Dienst oder Postnachfolgeunternehmen. Die Rücknahme der Sonderzahlungskürzung und der Wiederanstieg der Sonderzahlung ab dem Jahre 2012 gilt auch für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Bundes, die ehemals im öffentlichen Dienst oder bei Deutsche Post AG, Deutsche Telekom AG und Deutsche Postbank AG beschäftigt waren. Die Höhe der Sonderzahlung beläuft sich auf 50 % eines Monatsentgelts und wird gleichfalls monatlich ausbezahlt. Grundlage hierfür ist das Beamtenversorgungsgesetz.

 

Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht dezidiert rechtliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Norm geäußert. Wann die Gerichte die schon seit langem erwarteten Entscheidungen treffen, ist leider noch immer nicht klar. Klar aber ist, dass wir in jedem Falle ausführlich über die Entscheidungen informieren, sobald diese vorliegen. Dabei könnte der Bundesgesetzgeber die Möglichkeit der Zahlung einer Sonderzahlung oder eines Leistungsentgelts aufrecht erhalten, wenngleich dann die Regelungen inhaltsreicher werden müssten. Politische Zielsetzung ist es dann, im Zuge dieses Rechtssetzungsverfahrens darauf einzuwirken, dass sich auch für die aktiven Beamtinnen und Beamten der Deutschen Post AG und Deutsche Telekom AG entweder eine vergleichsweise Erhöhung des Leistungsentgelts ergibt oder eine (höhere) Sonderzahlung geleistet wird.

Fotograf: L. Altrock