Weitere 109 Fluthilfe-Bescheide für Kommunen ausgereicht

Nachdem der Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt Dr. Reiner Haselhoff im Januar im Landesverwaltungsamt die ersten Fluthilfe-Bescheide im Bereich der kommunalen Infrastruktur überreichte und damit gleichsam den Beginn eines Marathons ausrief, wurden in folgenden 5 Wochen bis heute weitere 109 Fluthilfe-Bescheide an die Kommunen positiv beschieden und versandt. Damit sind derzeit insgesamt 125 Bescheide fertiggestellt worden. Insgesamt sind bisher von den Kommunen 984 Fluthilfe-Anträge beim Landesverwaltungsamt eingegangen.

„Wir werden weiter stringent an der Bescheidung der Anträge arbeiten. Unsere neuen Mitarbeiter sind inzwischen gut eingearbeitet. Ich denke, dass wir nun noch einen Gang höher schalten können.“, so der Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Pleye bei einer internen Beratung.

 

Das Landesverwaltungsamt bearbeitet im Rahmen der Beseitigung der Flutschädenvier Förder-Gebiete: die Behebung von Schäden in der Fischwirtschaft, Schäden an Hochwasserschutzanlagen außerhalb von Gemeinden, Schäden an Kulturdenkmalen und kulturellen Einrichtungen sowie – und das ist das umfangreichste Gebiet – die Schadensbeseitigung an der Infrastruktur in den Gemeinden.

 

Im Bereich der Fischwirtschaft wurden bereits alle 4 eingegangenen Anträge beschieden. Im Bereich der Hochwasserschutzanlagen konnten 37 der eingegangenen 50 Anträge abschließend bearbeitet werden. Im BereichKulturdenkmale und kulturelle Einrichtungen sind 6 der 17 Anträge bearbeitet und die entsprechenden Bescheide versandt.

 

Der Bereich Infrastruktur in den Gemeinden nimmt nicht nur vom Umfang her eine Sonderstellung ein. Die Förderrichtlinien sahen hier vor der eigentlichen Antragstellung die Erarbeitung von detaillierten Maßnahmeplänen durch die Kommunen vor. Diese waren beim Landesverwaltungsamt einzureichen und hier auf Plausibilität zu prüfen. Dieses vorgeschaltete Verfahren konnte Mitte Dezember 2013 abgeschlossen werden, so dass die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Dezember mit der Bearbeitung der konkreten Anträge beginnen konnten. Bisher sind 913 Anträge zu konkreten Vorhaben aus den Maßnahmeplänen eingegangen, von denen nun die ersten 78 beschieden sind.

 

„Die vorgelegten Maßnahmepläne der Kommunen beinhalteten über 2100 Einzelmaßnahmen, die zur Beseitigung der Hochwasserschäden an kommunaler Infrastruktur notwendig sind. Die 984 eingegangenen Anträge sind also erst der Anfang des Marathons. Aber die ersten Kilometer sind ja bekanntlich die schwersten – und die sind absolviert. Bis zum 30. Juni 2014 haben die Kommunen noch Zeit, die Fördermittel bei uns zu beantragen“, so der Präsident weiter.