Sachsen-Anhalt soll neues Waldgesetz bekommen

Sachsen-Anhalt soll ein neues Waldgesetz bekommen. „Das Landeswaldgesetz von 1994 hat sich prinzipiell bewährt, es ist aber in die Jahre gekommen“, sagte Landwirtschafts- und Umweltstaatsekretärin Anne-Marie Keding am Mittwoch nach der Kabinettsitzung in Magdeburg. „So müssen wir die Landesgesetzgebung dem 2010 geänderten Bundeswaldgesetz anpassen. Außerdem nutzen wir die Gelegenheit, die gesetzlichen Regelungen schlanker und unbürokratischer zu gestalten“, sagte Keding weiter. Deshalb werde das Feld- und Forstordnungsgesetz in das neue Gesetz integriert und entfalle damit künftig. Keding sagte, damit würde die Zuständigkeit der Forstbehörden klarer und eindeutiger definiert. So werden die Zuständigkeiten für den Waldschutz und den Waldbrandschutz eindeutig dem Landeszentrum Wald zugeordnet. Nicht mehr erforderliche Vorschriften fallen künftig weg. Dazu zählen zum Beispiel die Ausweisungen von Schutz- und Erholungswald, die in der Praxis bedeutungslos waren, und das Recht zur Entnahme von Früchten und Pflanzen aus der Natur, das nun bundeseinheitlich im Bundesnaturschutzgesetz geregelt ist.

Waldumwandlungen aus Gründen des Naturschutzes werden künftig privilegiert behandelt. Dies gilt besonders für Biotoppflegemaßnahmen von FFH-Offenlandlebensraumtypen. Hingegen soll durch das Gesetz verhindert werden, dass Wald für die Errichtung von Windenergieanlagen in Anspruch genommen wird. Die Staatssekretärin dazu: „Sachsen-Anhalt hat genug Freiflächen als Standorte für Windkraftanlagen. Der Bau von Windkraftanlagen bedeutete einen erheblichen Eingriff in den Wald, wir wollen darauf verzichten.“

 

Neu ist auch, dass das neue Gesetz die ordnungsgemäße Waldbewirtschaftung als zentrale Anforderung definiert. Das betont neben der wirtschaftlichen Nutzung die ökologische Komponente und den Wert des Waldes für die Biodiversität.

 

Der Schutz von Wegen in freier Landschaft wird verbessert und erstreckt sich dem Entwurf zufolge künftig auch ausdrücklich auf die Randbereiche. So soll verboten werden, Wege einschließlich des Seitenstreifens zu beschädigen oder zu zerstören.

 

Das Kabinett hat den Entwurf des Landeswaldgesetzes zur Anhörung freigegeben.