Aufhebung des Branntweinmonopols

Mit der Aufhebung des Brandweinmonopol Ende 2017 werden viele kleine Obstbauern mit Streuwiesen versuchen, in eine Brennerei zu kommen und somit regionale Produkte zu erzeugen.


Nach rund einem Jahrhundert soll das deutsche Branntweinmonopol aufgehoben werden. Der Finanzausschuss billigte bereits 2013 mit den Stimmen aller Fraktionen den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Branntweinmonopols.  Danach sollen die letzten Vorschriften des Gesetzes zum 31. Dezember 2017 aufgehoben werden.

 

Den Brennereien werde durch die langen Übergangsfristen das Überleben auf dem Markt gesichert. Die Übergangsfristen böten den kleinen ländlichen Brennereien Schutz. Wie die Bundesregierung in der Begründung des Gesetzes schreibt, muss das Monopol abgeschafft werden, da Ende 2017 die letztmalige Verlängerung der EU-beihilferechtlichen Ausnahmeregelung zur Gewährung produktionsbezogener Beihilfen nach dem deutschen Branntweinmonopol auslaufe.

 

Mit der Aufhebung des Branntweinmonopolgesetzes müssten die branntweinsteuerrechtlichen Vorschriften in einem Alkoholsteuergesetz geregelt werden, um der betroffenen Wirtschaft frühzeitig die nötige Rechts- und Planungssicherheit zu geben. In diesem Zusammenhang wird aus der bisherigen „Branntweinsteuer“ eine „Alkoholsteuer“. Auf Dauer will die Bundesregierung auch andere Steuervorschriften wie zum Beispiel das Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz, das Alkopopsteuergesetzes und gegebenenfalls das Biersteuergesetz in das neue Alkoholsteuergesetz integrieren.

 

Seit 1976 subventionierte der deutsche Staat kleinere Brennereien. Dadurch wurde landwirtschaftlichen wie gewerblichen Brennereien Schutz vor den günstigeren Brennereien im Ausland geboten. Ab 01.01.2018 werden nun kleine Schnapsbrenner sin Deutschland keine Subventionen mehr erhalten.

 

Von dieser Regelung profitierten seit dem rund 670 sogenannte Verschlussbrennereien und 20.000 aktive Kleinstbrennereien. Bisher wurde der produzierte Alkohol von der deutschen Bundesmonopolverwaltung abgekauft. Mit der Reinigung und der Aufbereitung des Alkohol wurde dieser bisher von der Monopolverwaltung rund 50% für den Pharmazeutika und Kosmetikmarkt und rund 50% an die Getränkehersteller verkauft. Die jährlichen Subventionen betrugen jährlich rund 80 Millionen Euro.

 

Mit der Aufhebung des Brandweinmonopol Ende 2017 werden viele kleine Obstbauern mit Streuwiesen versuchen, in eine Brennerei zu kommen und somit regionale Produkte zu erzeugen. Auch die Hochschule Anhalt kann dabei als Kompetenzzentrum für die Obstbauern agieren. Neben Beratung und Untersuchungsergebnissen könnten dann auch in der Schapps- und Versuchsbrennerei der Hochschule gemeinsam Produkte entwickelt werden. Das könnte auch eine  interessante Sache für den Tourismus sein, nicht nur in Sachsen-Anhalt, sondern vielmehr in ganz Mitteldeutschland.