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Flucht vor Kontrolle führt zu Unfall mit einem Dienstfahrzeug

In einer Linkskurve verlor der Motorradfahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug, kam nach rechts von der Fahrbahn ab und geriet ins Schleudern. Hierbei stürzte der Fahrer und kollidierte mit seinem Motorrad mit dem ausweichenden Funkwagen der Polizei.


Am Dienstagnachmittag war die Polizei in der Ortslage Schneidlingen unterwegs. Während der routinemäßigen Streifenfahrt auf dem Parkplatz am Döner-Imbiss an der B 180 fiel den Beamten ein Motorrad auf, an dem keine amtlichen Kennzeichen angebracht waren. Aufgrund dessen entschlossen sich die Beamten, das Fahrzeug einer Kontrolle zu unterziehen.

 

Als die Polizeibeamten den Parkplatz befuhren, beschleunigte der Motorradfahrer und verließ rasant den Parkplatz in Richtung Groß Börnecke. Sofort wurde eine Nacheile eingeleitet, bei der die optischen und akustischen Signaleinrichtungen des Streifenwagens verwendet wurden. Der Fahrer des Motorrads beschleunigte weiter und durchquerte das Gebiet von Groß Börnecke in Richtung Athensleben.

 

In einer Linkskurve verlor der Motorradfahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug, kam nach rechts von der Fahrbahn ab und geriet ins Schleudern. Hierbei stürzte der Fahrer und kollidierte mit seinem Motorrad mit dem ausweichenden Funkwagen der Polizei. Der Fahrer versuchte daraufhin fußläufig zu flüchten, wurde jedoch von den einsatzbereiten Beamten gestellt.

 

Der Fahrzeugführer wurde anschließend in den Funkwagen verbracht. Bei der weiteren Überprüfung stellte sich heraus, dass der Fahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Zudem war das Fahrzeug weder zugelassen noch versichert.

 

Die beteiligten Polizeibeamten sowie der Fahrer des Motorrads wurden glücklicherweise nicht schwer verletzt. Es entstand lediglich geringer Sachschaden am Polizeifahrzeug.

 

Die Ermittlungen zu diesem Vorfall werden von der örtlichen Polizeidienststelle fortgeführt, der Unfall wurde durch eine benachbarte Dienststelle aufgenommen. Der Fahrzeugführer wird sich wegen mehrerer Vergehen, einschließlich Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstoß gegen die Zulassungs- und Versicherungspflicht verantworten müssen.

 

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