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Aktuelle Polizeimeldungen aus dem Salzlandkreis

Hier lesen Sie die aktuellen Polizeimeldungen aus dem gesamten Salzlandkreis 


Aschersleben (Brand in einem Gewerbeobjekt)

 

In der Nacht vom Donnerstag zum Freitag wurde durch einen Zeugen eine unklare Rauchentwicklung im Innern eines Gewerbeobjektes in Aschersleben, Dr.-Wilhelm-Feit-Straße, wahrgenommen. Im Rahmen der Objektkontrolle konnte durch die eingesetzten Feuerwehrkräfte ein Schwelbrand im Bereich einer Fräsmaschine festgestellt werden, welche dadurch teilweise zerstört wurde. Personen hielten sich zum Zeitpunkt des Brandausbruches nicht im Objekt auf. Die Brandursache ist derzeit noch unbekannt, die Ermittlungen dauern derzeit noch an. Der geschätzte Schaden befindet sich im 6-stelligen Bereich.

 

 

Aschersleben (Kontrolle Fahrtüchtigkeit)

 

Am Donnerstagnachmittag kontrollierte die Polizei einen 22-Jährigen, welcher mit einem E-Scooter in der Magdeburger Chaussee unterwegs war. Während der Kontrolle wurden typische Anhaltspunkte für den Konsum von Betäubungsmittel festgestellt. Ein freiwilliger Schnelltest reagierte positiv. Im Zuge des eingeleiteten Bußgeldverfahrenes wurde eine zur Beweissicherung erforderliche Blutprobenentnahme realisiert. Die Weiterfahrt wurde für die nächsten 24 Stunden untersagt. Bei der Überprüfung stellte sich weiterhin heraus, dass gegen die Person ein offener Haftbefehl vorlag. Zum Glück konnte der Betroffene den haftbefreienden Betrag aufbringen und bezahlen, so dass er im Anschluss aus der Maßnahme nach Hause entlassen wurde.

 

 

Staßfurt (Kontrolle Fahrtüchtigkeit)

 

In der Nacht zum Freitag kontrollierte die Polizei einen 22-jährigen PKW-Fahrer, welcher im Vorfeld in der Wasserturmstraße durch eine unsichere Fahrweise aufgefallen war. Während der Kontrolle wurden starker Atemalkoholgeruch und wässrige, stark gerötete Augen wahrgenommen. Einen freiwilligen Atemalkoholtest verweigerte der Fahrzeugführer und forderte eine sofortige Blutprobenentnahme. Daraufhin wurde dieser belehrt, die Weiterfahrt wurde untersagt und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Im Rahmen dessen wurde die Entnahme einer Blutprobe zur Beweissicherung realisiert.

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