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Viele Anträge auf Grundsicherung von Kleinstunternehmer und Solo-Selbständige

Allein im April sind über 440 Neuanträge auf Grundsicherungsleistungen beim Jobcenter Salzlandkreis eingegangen, etwa doppelt so viele wie im Vorjahreszeitraum. Auch im Mai gingen noch viele Neuanträge ein.


Die Bundesregierung hat am 27. März ein umfassendes Sozialschutz-Paket zur Unterstützung von Menschen beschlossen, die wegen der Pandemie-Situation in eine finanzielle Notlage geraten sind. Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht vollständig aus eigenen Mitteln sicherstellen können und zwischen dem 1. März und dem 30. Juni 2020 einen Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beim Jobcenter einreichen, erhalten diese unter zum Teil erleichterten Voraussetzungen.

 

Allein im April sind über 440 Neuanträge auf Grundsicherungsleistungen beim Jobcenter Salzlandkreis eingegangen, etwa doppelt so viele wie im Vorjahreszeitraum. Auch im Mai gingen noch viele Neuanträge ein. Zu den Antragstellern gehören auch Kleinstunternehmer und Solo-Selbständige, denen aufgrund der Pandemiesituation die Einnahmen weggebrochen sind. Betroffen sind zudem Menschen, bei denen das Arbeitslosengeld I oder das Kurzarbeitergeld nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt für die komplette Familie abzusichern.

 

„Dank der Einsatzbereitschaft unserer Mitarbeiter konnten wir die zügige Antragsbearbeitung und Auszahlung der Grundsicherungsleistungen trotz merklich gestiegener Antragszahlen sicherstellen“, berichtet Thomas Holz, Betriebsleiter des Jobcenters Salzlandkreis. Zu berücksichtigen ist, dass auch mit den Regelungen des Sozialschutz-Paketes eine umfassende Einkommensprüfung für die Berechnung des Leistungsanspruchs erforderlich bleibt. „Ich bitte die Leistungsberechtigten um die termingerechte Einreichung der Unterlagen, die das Jobcenter abfordert, um eine zügige Leistungsauszahlung zu sichern“ ergänzt Thomas Holz.

 



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