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Aufstallungspflicht zum Schutz vor der Geflügelpest

Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat Landrat Markus Bauer am Freitag unterschrieben. Die Regelungen treten am kommenden Dienstag, 15. Dezember, in Kraft.


Zum Schutz vor der Geflügelpest wird der Salzlandkreis die Aufstallung von Geflügel in Risikogebieten anordnen. Grund ist, dass der Virus bei Hunderten Wildvögeln sowie mehrere Ausbrüche bei Geflügel nahe der Landesgrenze von Sachsen-Anhalt festgestellt worden sind. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat Landrat Markus Bauer am Freitag unterschrieben. Die Regelungen treten am kommenden Dienstag, 15. Dezember, in Kraft.

 

Beim Influenza-A-Virus vom Subtyp H5 handelt es sich um ein hochpathogenes Virus, das schwere Krankheitsverläufe mit hohen Todeszahlen in Geflügelbeständen hervorruft. Die Geflügelpest ist deshalb eine anzeige- und bekämpfungspflichtige Tierseuche. Der zuständige Fachdienst Veterinärangelegenheiten und Gesundheitlicher Verbraucherschutz des Salzlandkreises teilt mit, dass alle Maßnahmen darauf zu richten sind, eine Ausbreitung der Geflügelpest zu verhindern.

 

Zu den Aufstellungsgebieten gehören die Regionen mit einem zehn Kilometer umfassenden Radius rund um die Saalemündung, das Steckby-Lödderitzer Forstes und die Teiche im Osternienburger Land, die als EU-Wildvogelrastgebiete und RAMSAR-Gebiete als Ein- und Ausfluggebiet gelten. Die Aufstallung wird jedoch auch für nicht als Risikogebiete ausgewiesene Gebiete des Salzlandkreises empfohlen.

 

Darüber hinaus hat der Fachdienst alle Geflügelhalter aufgefordert: Schützen Sie Ihre Tiere vor dem Virus und halten Sie die Biosicherheitsmaßnahmen konsequent ein! Demnach darf Geflügel nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind. Die Tiere dürfen nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, getränkt werden. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.

 

Der Fachdienst erklärt weiter: Treten erhöhte Tierverluste auf oder kommt es zu einer Abnahme der üblichen Legeleistung, muss der Tierhalter unverzüglich durch einen Tierarzt das Vorliegen einer Infektion mit aviärem Influenzavirus durch geeignete Untersuchungen ausschließen lassen. Geflügelhalter, die ihrer Meldepflicht gegenüber dem Salzlandkreis, Fachdienst Veterinärangelegenheiten und Gesundheitlicher Verbraucherschutz, bislang nicht nachgekommen sind, werden aufgefordert, dies unverzüglich nachzuholen.

 

Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, verendet aufgefundene wildlebende Wasservögel oder Greifvögel dem Fachdienst Veterinärangelegenheiten und Gesundheitlicher Verbraucherschutz zur Untersuchung zu melden.


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