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Notwendigen Schritte für Corona-Notbremse im Salzlandkreis

Landrat Markus Bauer richtet deshalb erneut einen Appell an die Bürgerinnen und Bürger im Salzlandkreis. „Das Infektionsgeschehen ebbt leider nicht ab. Deshalb ist es wichtig, dass wir alle noch sorgsamer miteinander umgehen als bisher. Jeder hat es ein Stück weit selbst in der Hand.“


Am heutigen Freitag ist das novellierte Bundes-Infektionsschutzgesetz mit einheitlicher Corona-Notbremse in Kraft getreten. „Wir organisieren mit größter Kraft die Umsetzung und informieren schnellstmöglich über die notwendigen Schritte, die wir alle gemeinsam gehen müssen“, sagt Landrat Markus Bauer.

 

Seit Donnerstagabend arbeitet der Salzlandkreis daran, die einzelnen Vorgaben aus dem neuen Infektionsschutzgesetz umzusetzen. Landrat Bauer informiertenach einer Telefonkonferenz mit dem Ministerpräsidenten die Hauptverwaltungsbeamten der Städte über die neue Situation, gibt er bekannt.

 

Informationen gingen im Laufe des Freitags auch an die Träger von Kindertagesstätten sowie an alle Schulen des Salzlandkreises.

 

Das Bundesgesetz gibt nun vor: Überschreitet die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 100, gibt es vom übernächsten Tag an strikte Kontakt-Einschränkungen, mit Auswirkung auf den privaten Bereich, für Kita und Schule, das Einkaufen oder auch Gastronomie und Hotelgewerbe.

 

„Wir schauen jetzt jeden Tag ganz genau auf die Sieben-Tage-Inzidenz und bereiten die möglichen Szenarien vor“, kündigt Landrat Bauer an. „Gestern und heute bleiben wir unter 165 und müssen vorerst nicht die stärkste Waffe ziehen. Aber der Kampf wird für uns alle nicht einfacher.“

 

Landrat Markus Bauer richtet deshalb erneut einen Appell an die Bürgerinnen und Bürger im Salzlandkreis. „Das Infektionsgeschehen ebbt leider nicht ab. Deshalb ist es wichtig, dass wir alle noch sorgsamer miteinander umgehen als bisher. Jeder hat es ein Stück weit selbst in der Hand.“

 

Der Landrat verweist auf die AHA + L-Regeln, mit denen sich das Risiko einer Infektion zumindest minimieren lässt. Er verweist zudem auf die Pflicht zum Homeoffice, die in Paragraf 28 im Infektionsschutzgesetz geregelt ist. „Wir müssen weiterhin den Spagat üben zwischen notwendiger Virus-Eindämmung und der Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens.

 

Wenn wir schnell vorankommen beim Impfen, wenn die Menschen weiter bereit sind mitzumachen, die Unternehmen und Einrichtungen in ihrer Verantwortung, dann schaffen wir auch die nächsten Wochen und Monate.“


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