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Neue Sprechzeiten für Führerscheinumtausch im Salzlandkreis

 Führerschein 2013 - Vorderseite  Quelle: Bundesdruckerei GmbH
Führerschein 2013 - Vorderseite Quelle: Bundesdruckerei GmbH

Der Salzlandkreis erweitert seinen Service zum Umtausch von Führerscheinen für Inhaber der Geburtsjahrgänge von 1953 bis 1958. Sie sind vom Gesetzgeber aufgefordert, bis zum 19. Januar 2022 ihren alten gegen einen neuen, EU-weit einheitlichen und fälschungssicheren Führerschein umzutauschen.


Der Salzlandkreis erweitert seinen Service zum Umtausch von Führerscheinen für Inhaber der Geburtsjahrgänge von 1953 bis 1958. Sie sind vom Gesetzgeber aufgefordert, bis zum 19. Januar 2022 ihren alten gegen einen neuen, EU-weit einheitlichen und fälschungssicheren Führerschein umzutauschen und müssen dazu die Fahrerlaubnisbehörde mit den nötigen Unterlagen aufsuchen. Hier wurde das Personal eigens dafür aufgestockt, teilt der zuständige Fachbereichsleiter Thomas Michling für die Kreisverwaltung mit. Den neuen Führerschein erhalten die umtauschpflichtigen Inhaber dann direkt durch die Bundesdruckerei.

 

Ab sofort ist auch mittwochs geöffnet. Die neuen Sprechzeiten:

 

Montag 8.30 – 12.30 und 13.30 - 15 Uhr

Dienstag 8.30 – 12.30 und 13.30 - 18 Uhr

Mittwoch 8.30 – 12 Uhr

Donnerstag 8.30 – 12.30 und 13.30 – 16 Uhr

Freitag 8.30 – 12.30 Uhr

 

Der Salzlandkreis beabsichtigt darüber hinaus ab September auch die Samstagsöffnung an den Vormittagen.

 

Für die Bearbeitung sind bitte mitzubringen: ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 30 Tage), ein aktuelles Passbild, der bisherige Führerschein (sollte er nicht im Salzlandkreis ausgestellt worden sein, zusätzlich eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde). Der Umtausch kostet 30,30 Euro, die als Gebühr beim Termin zu entrichten ist.

 

Der Umtausch beim Salzlandkreis erfolgt nach Terminvereinbarung über Internet bzw. über die Telefon-Hotline 03471 684-1414.

 

Aus welchem Grund erfolgt der Umtausch?

Nach der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie sind bis zum 19. Januar 2033 alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in den neuen EU-Führerschein umzutauschen. So soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch in Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten.

 

Wie lange sind alte Pkw-Führerscheine noch gültig?

Für den Führerscheinumtausch gelten in Deutschland gestaffelte Fristen. Letzter Stichtag ist der 19. Januar 2033 - aber je nach Geburts- oder Ausstellungsjahr greift die Umtauschpflicht schon früher. So sollen eine Überlastung der Behörden und lange Wartezeiten vermieden werden.

 

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend:

 

  • vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
  • 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
  • 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
  • 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
  • 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025

 

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins:

 

  • 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
  • 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
  • 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
  • 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
  • 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
  • 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
  • 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
  • 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

 

Allgemein gilt: Pkw-Führerscheine der Klasse B, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind nicht mehr unbegrenzt, sondern nur noch 15 Jahre lang gültig - danach müssen sie erneuert werden.

 

Muss die Fahrprüfung wiederholt werden?

Beim Führerscheinumtausch handelt es sich um eine rein verwaltungstechnische Angelegenheit - die Fahrerlaubnis selbst bleibt unverändert bestehen. Zusätzliche ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen wie eine Wiederholung der Fahrprüfung sind damit nicht verbunden.

 

Ist auch der Motorradführerschein befristet?

Für den Motorradführerschein (Klasse A) gelten dieselben Umtauschfristen wie beim Pkw-Führerschein. Zukünftig muss auch er spätestens alle 15 Jahre verlängert werden. Eine nochmalige Prüfung oder ein Gesundheitszeugnis sind dafür ebenfalls nicht erforderlich.

 

Wo ist der alte Führerschein umzutauschen?

Für den Umtausch des Führerscheindokuments ist die Führerscheinbehörde des aktuellen Wohnsitzes zuständig. Es empfiehlt sich, sich frühzeitig und vorab über die coronabedingten Änderungen der Sprechzeiten zu informieren.

 

Welche Dokumente werden für den Umtausch benötigt?

 

Für den erfolgreichen Führerscheinumtausch sind folgende Dokumente vorzulegen:

  • ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • ein biometrisches Passfoto
  • der aktuelle Führerschein
  • eine Gebühr von rund 25 Euro

 

Wurde der alte Papierführerschein nicht von der Behörde des aktuellen Wohnsitzes ausgestellt, ist eine sogenannte Karteikartenabschrift der ursprünglich ausstellenden Behörde erforderlich. Diese lässt sich per Post, telefonisch oder auch online beantragen und an die aktuelle Führerscheinstelle schicken.

 

Wie lange ist der neue EU-Führerschein gültig?

Anders als bisher verlieren die Dokumente nach 15 Jahren ihre Gültigkeit. Sie müssen dann - wie zum Beispiel der Personalausweis oder der Reisepass - erneuert werden. Für die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine gilt die 15-Jahres-Gültigkeitsbefristung bereits.

 

Mit der Befristung sollen Fälschungen erschwert werden, da Passfoto und Personendaten regelmäßig aktualisiert werden. Eine ärztliche Untersuchung oder eine Überprüfung der Fahreignung müssen bei der Neubeantragung nicht nachgewiesen werden.

 

Was passiert bei unterlassenem Umtausch?

Wer vergisst, seinen Führerschein rechtzeitig zu erneuern, muss mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro rechnen. Auch im Ausland kann es mit alten Dokumenten zu Problemen kommen. Ein Ablaufdatum bedeutet, dass das Dokument seine Gültigkeit, aber nicht, dass der Fahrer damit seine Fahrerlaubnis verliert.


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