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Schulunterricht für ukrainische Kinder könnte bald erfolgen

Möglicherweise wird es in den kommenden Tagen eine Ausnahme geben, mit der ein eigenes Verfahren für Kinder und Jugendliche mit ukrainischer Staatsangehörigkeit abseits dieses Erlasses geschaffen wird.



Die Aufnahme und Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund an allgemeinbildenden Schulen des Landes Sachsen-Anhalt wird im RdErl. des MB vom 3.12.2018 – 25-8313 geregelt.

 

Mit Anmeldung ukrainischer Familien bei der Ausländerbehörde und dem Einwohnermeldeamt unterliegen begleitete Kinder und Jugendliche der Schulpflicht, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Land haben.

 

Möglicherweise wird es in den kommenden Tagen eine Ausnahme geben, mit der ein eigenes Verfahren für Kinder und Jugendliche mit ukrainischer Staatsangehörigkeit abseits dieses Erlasses geschaffen wird. Dazu wird in Kürze abschließend das Ministerium für Bildung entscheiden.

 

Voraussetzungen für die Aufnahme in die Schule sind:

 

a) der Nachweis über den Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt oder die Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchende,

b) der Nachweis über eine kinder- und jugendärztliche Untersuchung,

c) ein Vorbildungsnachweis (Zeugnisse) des Herkunftslandes, soweit vorhanden und gegebenenfalls bereits vorliegende Gleichwertigkeitsbescheinigungen

 

Die Fördermaßnahmen sollen eine schnelle Integration in den Regelunterricht ermöglichen. Sobald sich im Prozess der Förderung in den allgemeinbildenden Schulen zeigt, dass die Förderung an der Schule einer anderen Schulform der Allgemeinbildung besser erfolgen kann, ist der Übergang im Einzelfall nicht an die regulären Zeitpunkte gebunden.

 

Quelle: Auszug RdErl. des MB vom 3.12.2018 – 25-8313

 


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Kommentare: 1
  • #1

    Lehnert (Mittwoch, 16 März 2022 15:36)

    Die ukrainischen Kinder nehmen online am Unterreicht in ihrer Heimat teil mit dem Ziel, den diesjährigen Schuljahresabschluss zu erreichen. Das sollte eigentlich bei einem Großteil der Schüler die Beschulung schon laufen incl. Benotung. Also die erfüllen ihre Schulpflicht schon. Man kann doch nicht in 2 Ländern Schulpflicht erfüllen, oder?