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Schwerpunktkontrollen von Friseurgeschäften

Beamte von Zoll und Kreisverwaltung waren im Salzlandkreis unterwegs. Drei Ermittlungsverfahren eingeleitet wegen des Verdachts der Schwarzarbeit


Bei der jüngsten bundesweiten Schwerpunktprüfung der Zollverwaltung zur Bekämpfung von Schwarzarbeit hatte sich auch der Salzlandkreis beteiligt. Vollzugsbeamte der Kreisverwaltung kontrollierten gemeinsam mit den Beamten des Hauptzollamtes Magdeburg in der vergangenen Woche 22 Friseurbetriebe im Salzlandkreis.

 

In drei Fällen ergaben sich Anhaltspunkte für Verstöße gegen handwerksrechtliche Vorschriften.

 

Bei einem Gewerbebetrieb in Staßfurt besteht der Anfangsverdacht, dass keine aktuelle Eintragung in der Handwerksrolle besteht. Bei zwei weiteren Betrieben in Bernburg und Schönebeck waren die Eintragungen zwar formell vorhanden, die Kontrollen gaben jedoch Anlass zu zweifeln, ob der bei der zuständigen Handwerkskammer angegebene Betriebsleiter auch tatsächlich in den Betrieben tätig ist.

 

In allen genannten Fällen wurden Bußgeldverfahren nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz eingeleitet. Weitere Ermittlungen sind erforderlich.

 

Hintergrund: Beim Friseurhandwerk handelt es sich um zulassungspflichtiges Handwerk im Sinne der Handwerksordnung.

 

Nach § 2 Abs. 3 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes prüfen die Landkreise, ob die erforderliche Gewerbeanzeige vorgenommen wurde und im Falle der Erbringung von Handwerk, ob die Eintragung in die Handwerksrolle vorliegt. Verstöße stellen Ordnungswidrigkeiten dar.


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