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Tempo 30 durch Peißen für alle

Landkreis-Straßenverkehrsbehörde ordnet neue Temporeduzierung an und schützt Anwohner der Ortsdurchfahrt. Aktuelle Lärmschutz-Richtwerte werden überschritten.


Jetzt kann alles ganz schnell gehen, damit langsamer gefahren und weniger Lärm erzeugt wird. Der Salzlandkreis – die untere Straßenverkehrsbehörde – hatte erneut sämtliche Grundlagen geprüft und daraufhin den Vorschlag erarbeitet, im Bernburger Ortsteil Peißen das 2020 vorläufig angeordnete Tempo-30-Limit für LKW aufzuheben und anhand der Neuberechnungen eine Geschwindigkeitsbegrenzung anzuordnen, die dann auch alle Kraftfahrer betrifft. Voraussetzung war die aktualisierte Verkehrslärmberechnung nach den 2021 bundesweit in Kraft getretenen Lärmschutz-Richtlinien an Straßen. Diese Berechnung hatte die Landesstraßenbaubehörde (LSBB) zwischenzeitlich vorgelegt, denn die Peißener Ortsdurchfahrt ist eine Landesstraße, die L 50.

 

„Vor allem die vom entsprechend hohen Verkehrsaufkommen unmittelbar betroffenen Anlieger rechts und links nahe der Straße werden aufatmen. Und können ruhiger schlafen in ihren Häusern“, informiert der beim Landkreis zuständige Fachdienstleiter Gereon Schelhas über die bevorstehende Verkehrsberuhigung durch Tempodrosselung. „Soeben erhielten wir das noch erforderliche grüne Licht. Die obere Straßenverkehrsbehörde beim Landesverwaltungsamt hat ihre Zustimmung erteilt.“ 

 

Geplant in der letzten Februarwoche wird die LSBB-Straßenmeisterei Bernburg die Beschilderung vornehmen. Die neuen Standorte für die Verkehrszeichen hatte die Landkreisbehörde zuvor gemeinsam mit ihr festgelegt. Die neue Temporeduzierung auf 30 Kilometer je Stunde rund um die Uhr gilt über 450 Meter, von der Kreuzung der L 50/Ahornstraße/Neue Blumenstraße bis zur Einmündung L 50/Langer Weg. Die alte Beschränkung wird in diesem Zusammenhang zurückgebaut, soweit sie über den künftigen Bereich hinausgeht. Das betrifft den Bereich nördlich des Knotenpunktes L 50/Ahornstraße/Neue Blumenstraße. Dort ergaben die Berechnungen keine Überschreitungen der Lärmrichtwerte für die 50er-Regelgeschwindigkeit.

 

Aber für viele der Grundstücke entlang der Ortsdurchfahrt, besonders nahe der Fahrbahn, wurden Überschreitungen der Lärmrichtwerte festgestellt, die unter Beachtung der strengen Voraussetzungen der Straßenverkehrsordnung eine Neuanpassung rechtfertigen. Dabei mussten die Interessen der Verkehrsteilnehmer mit den Interessen der Anwohner abgewogen werden. „Wir haben teils deutliche Überschreitungen der Richtwerte für Lärmschutz und damit verbunden Lärmbelastungen tagsüber, aber insbesondere nachts. Das Ruhebedürfnis der Anwohner überwiegt in der fachlichen Abwägung das Interesse der Verkehrsteilnehmer am schnelleren Vorankommen auf der L 50.“ Fachdienstleiter Gereon Schelhas erläutert die Entscheidung der unteren Straßenverkehrsbehörde pro Anwohner in Peißen. „Die Funktion als Landesstraße, den zügigen Abfluss des gebündelten Durchgangs- sowie des innerörtlichen Verkehrs zu gewährleisten, musste hier zurücktreten.“

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