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Abfallgebührenbescheid unverzüglich beim Jobcenter einreichen

Das Jobcenter Salzlandkreis weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Bürgergeld-Empfänger verpflichtet sind, den neuen Abfallgebührenbescheid unverzüglich bei der Behörde vorzulegen.

Aktuell erhalten alle Haushalte im Salzlandkreis ihre neuen Abfallgebührenbescheide. Die erhöhten Gebührensätze sind zukünftig entweder in Form von monatlichen Abschlägen oder als vollständiger Zahlbetrag zu Beginn des Kalenderjahres zu begleichen. Aufgrund der kürzlich neu in Kraft getretenen Abfallgebührensatzung des Kreiswirtschaftsbetriebes haben die bisherigen Fälligkeiten pro Quartal sowie die bisherigen Gebührensätze ihre Gültigkeit verloren.

 

Das Jobcenter Salzlandkreis weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Bürgergeld-Empfänger verpflichtet sind, den neuen Abfallgebührenbescheid unverzüglich bei der Behörde vorzulegen. Eine schnelle Einreichung der Unterlagen ist Voraussetzung für die rechtzeitige Berücksichtigung der neuen monatlichen Abschläge im Rahmen der Leistungserbringung. Zudem kann durch zügige Information gegenüber dem Jobcenter eine unnötige Rückforderung von Leistungen, aufgrund der veränderten Zahlweise, vermieden werden.

 

Für Rückfragen und weitere Informationen zum Thema Abfallgebührenbescheid steht Bürgergeld-Empfänger der persönliche Leistungssachbearbeiter des Jobcenters Salzlandkreis zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie unter www.jc.salzlandkreis.de.

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