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OVG bestätigt Handeln des Salzlandkreises erneut

Mit Entscheidung ist nur noch ein Kreisumlage-Verfahren aus 2020 offen. Landrat bedauert anhaltende Motivation zu Klagen. „Geld besser zur Entwicklung der Region einsetzen.“

Das Abwägungsverfahren zur Erhebung der Kreisumlage im Haushaltsjahr 2020 hat zwei weiteren gerichtlichen Überprüfungen Stand gehalten. Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt wies die Anträge der Städte Schönebeck und Hecklingen auf Zulassung der Beruf ab. Die entsprechenden Urteile des Verwaltungsgerichts Magdeburg sind damit rechtskräftig. Offen ist damit nur noch ein Verfahren aus 2020, in dem Giersleben gegen die Kreisumlage klagt.

 

Landrat Markus Bauer sagt, der Salzlandkreis berücksichtige die finanzielle Situation der Städte und Gemeinden, seit 2018 im Rahmen eines formellen und materiellen Abwägungsverfahrens. Das spiegele sich bei der Höhe der Kreisumlage wider. Er bedauere, dass Städte und Gemeinden trotz mittlerweile zahlreicher Überprüfungen verschiedenster Gerichte dennoch immer wieder gegen die Festsetzung der Kreisumlage klagen.

 

Markus Bauer sagt: „Ich habe stets dafür geworben, das kommunale Geld und die Kraft besser dafür zu nutzen, den Salzlandkreis gemeinsam zu einem attraktiven Wohn-, Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort zu entwickeln.“ Der Landrat betont, er kämpfe politisch weiter dafür, Kommunen, zu denen neben den Landkreisen auch Städte und Gemeinden gehören, finanziell besser auszustatten. Eine solide Finanzausstattung sowie damit verbundenen ausgeglichene Haushalte seien die Grundlage, um die Region mit den Städten und Gemeinden zu gestalten. Er verweist auf jährlich rund 860 000 Euro Zinseinsparungen, die dank klugem Finanzmanagement und frühzeitiger Zinsfestschreibung gespart werden.

 

Hecklingen hatte Ende 2020 gegen die Festsetzung der Kreisumlage in Höhe von 2,4 Millionen Euro geklagt. Schönebeck wollte zwei Millionen Euro weniger Kreisumlage zahlen. Fällig waren im Haushaltsjahr nach dem vom Kreistag beschlossenen Hebesatz 14,9 Millionen Euro. Das zuständige Verwaltungsgericht Magdeburg sah mit Beschluss im Jahr 2021 im Abwägungsprozess der Kreisverwaltung zur Ermittlung der Höhe der Kreisumlage jedoch keine schwerwiegenden Fehler. Das danach von den Städten angerufene Oberverwaltungsgericht kam nun zur gleichen Auffassung. Es gebe an den Entscheidungen der Vorinstanzen keine ernstlichen Zweifel.

 

Landkreise vollziehen ein Großteil der Bundes- und Landesgesetze für die Städte, die aufgrund ihrer Größe dazu selbst nicht in der Lage sind. Dazu zählen Aufgaben im Gesundheits-, Sozial- und Umweltbereich. Dafür erheben Landkreis für gewöhnlich eine Kreisumlage.

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