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JOBCENTER - Ausgaben sind gestiegen


Die Ausgaben für Bürgergeld sind für den Landkreis in den Jahren von 2019 bis 2023 von etwa 35,6 Millionen Euro auf etwa 39,2 Millionen gestiegen.

BERNBURG. Die Ausgaben für Bürgergeld sind für den Landkreis in den Jahren von 2019 bis 2023 von etwa 35,6 Millionen Euro auf etwa 39,2 Millionen gestiegen. Das geht aus einer Anfrage von BBG live an das Jobcenter hervor. Es ist der Anteil der Mittel, die der Salzlandkreis aufbringen muss. Darin enthalten sind die Kosten für die Regelleistung, die Leistungen für Unterkunft und Heizung.

 

Insgesamt belaufen sich die Kosten für die Zahlungen mit den Mitteln des Bundes für das Jahr 2023 auf knapp 100 Millionen Euro, so das Jobcenter. 2019 lagen diese Kosten bei 87,3 Millionen Euro. Sie fielen in den beiden Jahren 2020 und 2021 auf knapp 84 Millionen Euro. Ab 2022 stiegen sie. Zunächst auf 90 Millionen 2022 und dann auf 100 Millionen 2023.

 

Der Anteil der Kosten für Flüchtlinge stieg zwischen 2019 und 2023 von insgesamt 7,5 Millionen Euro auf knapp 20,3 Millionen (Mittel von Bund und Salzlandkreis). 2022 kam es zu einem Anstieg auf knapp 14 Millionen Euro. Ein Jahr später waren es 20,3 Millionen Euro.

 

Zwischen 2019 und 2021 lagen laut Jobcenter die Leistungen, die der Salzlandkreis bei den Flüchtlingen zu tragen hatte, zwischen 2,8 Millionen (2019) und 2,3 Millionen (2021). 2022 kam es zu einem Anstieg auf knapp 4,5 Millionen Euro, 2023 waren es 6,8 Millionen Euro, die der Salzlandkreis aufbringen musste.

Entwicklung der Ausgaben für Bürgergeldzahlungen im Salzlandkreis

Quelle. Jobcenter Salzlandkreis
Quelle. Jobcenter Salzlandkreis

Insgesamt beziehen 15.874 Personen im Salzlandkreis Bürgergeld über das Jobcenter. Unter den in Summe 3.731 Leistungsbeziehenden (Stand: 31. Januar 2024) mit ausländischer Nationalität sieht die Verteilung wie folgt aus:

Quelle: Jobcenter Salzlandkreis
Quelle: Jobcenter Salzlandkreis

Seit dem 1. Juni 2022 werden hilfebedürftige Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine vom Anwendungsbereich des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB II/XII) erfasst, so dass die vorherige Bedarfsdeckung durch die Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) entsprechend umgestellt wird.

Die Anzahl der Flüchtlinge mit Bürgergeldbezug im Salzlandkreis

Quelle: Jobcenter Salzlandkreis
Quelle: Jobcenter Salzlandkreis

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