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Weiterer Förderaufruf für E-Ladesäulen

Förderanträge könnten nun vom 15. April bis zum 19. Juni gestellt werden, ergänzte der Minister.


Das Land Sachsen-Anhalt startet den fünften Förderaufruf für die Errichtung öffentlich zugänglicher Ladesäulen. „Mit den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge wollen wir die Grundversorgung mit öffentlich zugänglichen Ladepunkten etablieren, um ein verlässliches Reisen mit Elektrofahrzeugen, auch auf langen Strecken, zu ermöglichen“, erklärte Verkehrsminister Thomas Webel heute in Magdeburg. Förderanträge könnten nun vom 15. April bis zum 19. Juni gestellt werden, ergänzte der Minister.

 

Für den Förderaufruf stehen insgesamt rund 1,3 Millionen Euro zur Verfügung. Nach Auskunft von Webel werden erstmalig auch Schnellladepunkte mit einer Ladeleistung ab einschließlich 100 Kilowatt in den Kreis- und kreisfreien Städten des Landes gefördert. Ansonsten erstreckt sich der Förderaufruf auf das gesamte Land. Der Fördersatz beträgt für alle Ladepunkte 60 v. H., ist aber in Abhängigkeit von der Ladeleistung des Ladepunktes betragsmäßig begrenzt. So werden für Normalladepunkte maximal 3.000 Euro, für Schnellladepunkte bis 100 Kilowatt höchstens 12.000 Euro und für die Schnellladepunkte ab einer Ladeleistung von 100 Kilowatt bis zu 30.000 Euro an Unterstützung gewährt. Für den Anschluss an das Niederspannungsnetz steuert das Land bis maximal 5.000 Euro bei; für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz maximal 50.000 Euro.

 

Höchstens 15 Minuten bis zum nächsten Ladepunkt – das sei das Ziel des Landes Sachsen-Anhalt zur Stärkung der Elektromobilität, erklärte Webel. Zur Umsetzung dieses Konzepts fördere das Land die Errichtung von Ladesäulen. Antrags- und Bewilligungsbehörde ist nach Auskunft des Ministers die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH (NASA).

 

Besonders interessant ist die Förderung für Kommunen und Firmen, die ihre öffentlich zugänglichen Parkplätze um eine Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge ergänzen möchten.

 

Aber auch die Stadtwerke sollen sich durch den Förderaufruf angesprochen fühlen – Anträge stellen können alle „natürlichen und juristischen Personen“.

 

Die geförderten Ladesäulen müssen der Öffentlichkeit 24 Stunden an sieben Tagen die Woche zugänglich sein. Sie sind bis spätestens zum Ende dieses Jahres in Betrieb zu nehmen und müssen mindestens sechs Jahre lang betrieben werden.

 

Das Kompetenzzentrum „Intelligente Verkehrssysteme, Grüne Mobilität und Logistik“ der NASA GmbH steht bei Fragen zur Verfügung.



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