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Schwerpunktkontrollen zur Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung

Die Landespolizei nimmt die neue Bußgeldkatalog-Verordnung zum Anlass, um Schwerpunktkontrolltage durchzuführen.


Die Landespolizei nimmt die neue Bußgeldkatalog-Verordnung zum Anlass, um Schwerpunktkontrolltage durchzuführen.

 

Der Auftakt ist am 2. Dezember 2021 in der Polizeiinspektion (PI) Magdeburg. Es folgen:

 

- PI Stendal am 9. Dezember

- PI Halle (Saale) am 15. Dezember

- PI Dessau-Roßlau am 17. Dezember

 

Die Ergebnisse dieser Schwerpunktkontrollen werden jeweils im Anschluss bekanntgegeben.

 

Ministerin Dr. Tamara Zieschang: „Mit der Erhöhung des Überwachungsdrucks geht eine höhere Entdeckungswahrscheinlichkeit einher. Das soll die Verkehrsteilnehmenden zu einem verkehrsgerechten und rücksichtsvollen Verhalten anhalten.“

 

Hintergrund: Am 9. November 2021 ist die neue Bußgeldkatalog-Verordnung in Kraft getreten. Zur allgemeinen Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr und insbesondere für den Rad- und Fußgängerverkehr sind Änderungen der Buß- und Verwarnungsgelder vor allem in folgenden Bereichen vorgenommen worden:

 

- Geschwindigkeitsüberschreitungen,

- Missachtung von Halte- und Parkverboten (u. a. unzulässiges Parken auf Geh- und Radwegen),

- Nichteinhalten der Schrittgeschwindigkeit innerorts für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t,

- Nichtbilden einer Rettungsgasse,

- verbotswidrige Radwegnutzung.


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